Frage an Manuela Rottmann von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Dr. Rottmann,
am 13. August 2019 wies ich Sie auf Differenzen, die ich zwischen der Werbung und den Arbeitsgeschäftsbedingungen (AGB) eines Flirtportal erkenne. Dieses Portal wirbt mit realen Kontakten, laut AGB werden aber auch fiktive Profile eingesetzt.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/manuela-rottmann/question/2019-08-13/321233
In Ihrer Antwort verweisen Sie mich auf die Antwort, welche die zuständige Berichterstatterin Ihrer Fraktion und Sprecherin für Netz- und Verbraucherpolitik Frau Tabea Rößner meiner Person erteilt hat, Zitat aus dieser:
"Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bewerte die von Ihnen beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden als rechtswidrig. Dementsprechend habe ich den Sachverhalt an den Bundesverband Verbraucherzentrale weitergeleitet, da den Verbraucherzentralen die Aufgabe zukommt, im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlautere Geschäftspraktiken und Werbemaßnahmen vorzugehen. Mir wurde zugesichert, dass sie den Fall prüfen und gegebenenfalls den Betreiber abmahnen werden.
Ich hoffe, dass ich somit Ihrem Anliegen ausreichend Abhilfe schaffen konnte. Haben Sie aber vielen Dank für den Hinweis auf diesen konkreten Fall. Leider gibt es jede Menge solcher Geschäftsgebahren.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner"
Ich habe heute am 04.02.2020 die Seiten des betreffenden Flirtportals geprüft, die benannten Differenzen bestehen nach wie vor. Dieser Umstand bestätigt meinen bisherigen Eindruck, dass ein gelingender Verbraucherschutz in Deutschland ausfällt.
Ihre Kollegin Frau Rößner wertet die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden als rechtswidrig.
1. Wie werten Sie Frau Dr. Rottmann diese Methoden?
2. Wieso können diese Methoden weiter betrieben werden?
3. Kann effizient dagegen vorgegangen werden, wenn ja wie?
4. Werden Sie bezogen auf die benannten Methoden initiativ werden, wenn ja wie?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Meine Kollegin Tabea Rößner hat sich nochmals bei der Verbraucherzentrale Bundesverband erkundigt. Ihr wurde mitgeteilt, dass der Betreiber jetzt abgemahnt wird. Dass dies erst jetzt erfolgt, wird mit internen Umstrukturierungen begründet.
Auch ich halte die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden für rechtswidrig und sehe das Problem in Ihrem Fall in der Rechtsdurchsetzung und verweise zu diesem Punkt auf die Antwort meiner Kollegin Tabea Rößner.
Meine Fraktion setzt sich weiterhin für eine verbesserte Rechtsdurchsetzung im Bereich des Verbraucherschutzes ein. So haben wir bereits, u. a. mit dem Ziel der Stärkung der Rechtsdurchsetzungswirkung, einen Gesetzentwurf für eine Gruppenklage vorgelegt, der beinhaltet, dass sich einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher zusammenschließen und gemeinsam klagen können. https://www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/der-rechtsstaat-muss-fuer-alle-da-und-wirksam-sein.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Rottmann