Frage an Manuela Rottmann von Annett S. bezüglich Gesundheit
Die Petition 90088 zur Rettung d.Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel d.Anthroposophie, d.Homöopathie u.d.Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht u.ist immer noch nicht veröffentlicht, warum wurde dies noch nicht getan? Wir haben mehr als gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht, es sind nicht nur Zuckerkügelchen.Meine Kinder sind dadurch gesünder denn je und ich auch.Homöopathie behandelt auch die Krankheitsursache und nicht nur die Symptome. Nach 30 min.hat durch die Homöopathie mein permanent hustentes Kind aufgehört zu Husten, das hatte die Schulmedizin mit den vom Kinderarzt empfohlenen Hustenstiller Medikament nicht geschafft, ich war mehr als positiv überrascht.Es gibt noch viel mehr Beispiele die ich ihnen nennen könnte, bei der uns die Homöopathie geholfen hat.Wir bezahlen fast alles aus eigener Tasche, das sollte sich in Zukunft ändern. Ich zahle im Vergleich für ein homöopathisches Mittel weniger als für ein Medikament, an dem die Pharmaindustrie , denn es werden oftmals nachfolgend Medikamente gebraucht, eine Menge verdient, denn die Ursache der Erkrankung wird dadurch in den meisten Fällen gar nicht behandelt.
Mfg A. S.
Sehr geehrte Frau S.,
zu der von Ihnen konkret benannten Petition mit der ID-Nummer 90088 kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Gerne will ich jedoch das allgemeine Verfahren erläutern:
Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Ausschusses zu veröffentlichen, wird gemäß der dort eingestellten "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gegeben sind. Diese Prüfung kann abhängig von der Komplexität unterschiedlich lang dauern. Hierüber bzw. über das Ergebnis der Prüfung wird der Petent informiert; bei positivem Entscheid erfolgt zudem für die Öffentlichkeit sichtbar die Einstellung der Petition ins Internet. Als Ursache der von Ihnen hinterfragten Veröffentlichung einer Petition mit höherer ID-Nummer kommt dementsprechend sowohl eine unterschiedliche Prüfungsdauer als auch ein eventuell negatives Ergebnis der Prüfung in Betracht.
Die inhaltliche Prüfung einer Petition erfolgt unabhängig von ihrer Veröffentlichung, so dass Verzögerungen insoweit auszuschließen sind.
Sie können sich auch gern an das Sekretariat des Petitionsausschusses wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://epetitionen.bundestag.de/epet/kontakt.nc.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manuela Rottmann