Frage an Manuela Harling von Klaus B. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Harting
In den letzten Jahren und Monaten wurde auf vielen Gebieten (Sozialaufwändungen, Ärzte, Hartz usw) eine Angleichung der Bezüge zwischen Ost und West hergestelt. Auch die Abgeordneten aus den neuen Bundesländern bekommen die gleichen Bezüge wie ihre Kollegen der alten Bundesländer - aus Steuergeldern. Bei den Rentnern ist das nicht der Fall. Sie haben wohl keine Lobby, Da sie langsam weniger werden, erledigt sich die Sache von selbst. Ich wohne im Seniorenheim in Tempelhof Tür an Tür mit West-Rentnern, die die gleiche Vita aber ca .12% mehr Sozialrente und außerdem eine Betriebsrente haben.
Niemand nimmt davon Kenntnis. Münte sagt: "so ist das Gesetz ,so ist das rechtens".
Und was sagen Sie? Und was werden Sie in dieser Richtung für mich Ihren Wähler unternehmen?
Mit freundlichem Gruß
Klaus Bödeker
Sehr geehrter Herr Bödeker,
wenn ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe, fragen Sie nach der Aufhebung der Ost-West-Differenzierung bei der Bemessung von staatlichen Leistungen.
Wie Sie richtig festgestellt haben, wird die Ost-West-Differenzierung bei der Bemessung von ALG II und Sozialhilfe aufgehoben, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will die Änderung zum 01.01. 07 in Kraft treten lassen. Möglich ist dies, da die SPD bei den Verhandlungen mit der CDU zum SGB II den Passus der regelmäßigen Überprüfung der Bemessungsgrundlagen durchsetzen konnte. Aber auch die erst 2003 eingeführte ´Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung´, die ins SGB XII überführt wurde, wird angepasst, da sich die Bemessung an der Sozialhilfe orientiert. Die Aufhebung der Ost-West-Differenzierung ist ein richtiger und wichtiger Schritt für die Vollendung der Deutschen Einheit. Die Differenzierung ergab sich aus den unterschiedlichen Kosten, die für den Lebensunterhalt nötig sind. Franz Müntefering hat als zuständiger Bundesminister die Überprüfung der Eckwerte veranlasst und die neueren statistischen Erhebungen haben klargestellt, das sich die Lebenshaltungskosten angeglichen haben, so dass nunmehr auch die Differenzierung aufgehoben werden muss.
Bei den gesetzlichen Altersrenten wurden die Entgeltpunkte für Arbeitszeiten in der DDR höher bewertet als im Westen, weil die Arbeitsentgelte geringer waren und dadurch ein Ausgleich geschaffen werden sollte. Im Endeffekt führt dies dazu, dass die Rentenstatistik höhere Renten für die Rentner aus den neuen Bundesländern ausweist. Dies liegt daran, das die Rentner aus den neuen Bundesländern im Durchschnitt eine längere Erwerbsbiografie haben. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Rentnerinnen.
Über eine Betriebsrente, die Sie in Ihrer Anfrage anführen, verfügt nur ein Teil der Rentner und Rentnerinnen aus den alten Bundesländern, denn sie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. In der DDR konnte man ab März 1971 die ´Freiwillige Zusatzrentenversicherung´ abschließen, so dass auch Rentnerinnen und Rentner aus den neuen Bundesländern zu einer zusätzlichen Leistung im Alter kommen konnten.
Zu dem Unterschied zwischen Ihrer Rente und der Rente Ihres Nachbarn kann ich leider keine Aussage treffen, da ich weder Ihre Vita noch die Ihres Nachbarn kenne. Ich hoffe aber, da Sie Zweifel an Ihrer Rentenhöhe haben, dass Sie Ihren Rentenbescheid zum Beispiel bei einem Versicherungsältesten oder aber der Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung überprüfen lassen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Harling