Frage an Manuel Heide von Lutz M. B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Heide,
Mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen bezüglich der CDU Haltung zum Straßenausbaubeitragsgesetzt in dem Blättchen „Wir im Norden – Nr. 13“ gelesen. Können Sie mir bitte beantworten, wie denn dann ein Artikel in der MoPo zu verstehen ist, der folgendes besagt:
„Nach eingehender Prüfung hat das Bezirksamt Rckdf. jetzt entschieden, dass zehn Baumaßnahmen nach dem neuen Straßenausbaubeitragsgesetz abgerechnet werden. Dazu zählen: u.a. Bernstorff-, Grußdorfstr., in Tegel. Balzer rechnet durchaus mit Klagen von Anwohnern. "Wir sind mit dem neuen Gesetz überhaupt nicht einverstanden. Aber wir halten uns an die Vorgaben des Senats."
Es ist so einfach festzustellen, „…eigentlich würden wir ja nicht wollen, aber man zwingt uns“. Die Einstellung, dass man auch Maßnahmen durchführt, bei denen man mit Klagen rechnet, kennzeichnet das grundsätzlich Verständnis zwischen Politikern / Verwaltung einerseits und dem Steuerzahler und Bürger andererseits. Da macht die CDU keine Ausnahme. Warum lassen sie nicht eine Senatsstelle bei so zweifelhaften Entscheidungen gegen das Bezirksamt klagen? Dann würden Sie wenigstens ihrer politischen Überzeugung folgen?
Mit bürgerlichen Grüßen
Lutz M. Böttcher
Sehr geehrter Herr Böttcher,
Wie Sie richtig festgestellt haben, hat sich die CDU mit allen zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mitteln zusammen mit den Interessenverbänden der Hus- und Grundstückseigentümer gegen das Gesetz gewehrt und versucht die Verabschiedung zu verhindern. Ach der CDU geführte Bezirk Reinickendorf hat im Rat der Bürgermeister (im übrigen gegen die Stimmen der bezirklichen F.D.P. in der Bezirksverordnetenversammlung) gegen das Gesetz bestimmt. Nachdem letztlich nach einem faulen Kompromiss der das Land Berlin viel Geld kostet die PDS eingeknickt ist, ist das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition bei namentlicher Abstimmung im Parlament verabschiedet und damit geltendes Recht geworden.
Der Bezirk Reinickendorf ist somit verpflichtet diese Gesetz anzuwenden - egal ob er dies für sinnvoll hält oder nicht. Jeder Aufruf das Gesetz nicht zu befolgen, würde sowohl für den zuständigen Stadtrat als auch für den Bezirk in Folge der Nichtanwendung geltender Rechtsnormen Regreßansprüche auslösen, die in Anbetracht der erheblichen Summen für den Stadtrat existenzgefährdend wären und die weitere erhebliche Kürzung von ohnehin unzureichenden Straßenunterhaltungsmitteln zur Folge hätten.
Da aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts entgegen der Versprechen des SPD/PDS Senats sowohl Erschließungsbeitrags- als auch Straßenaubaubeitragszahlungen zu leisten sind und damit doppelt abkassiert werden kann, wird die CDU Fraktion in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses den Antrag stellen, das Straßenausbaubeitragsgesetz wieder aufzuheben, so daß dann die Rechtsgrundlage für eine Inanspruchnahme entfallen würde.
Ich bin gespannt wie sich die Politiker der Koalition verhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manuel Heide