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Manja Schüle
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Manja Schüle von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schule,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."

Der Mann wurde explantiert.

Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage an mich über dieses Portal. Die Neuregelung der Organspendepraxis ist eine der dringlichsten Fragen, mit denen sich der Deutsche Bundestag bereits befasst und in den kommenden Monaten noch ausführlich befassen wird. Wie Sie mit Sicherheit mitverfolgen, werden zur Zeit zwei Gesetzentwürfe hierzu debattiert. Ich selbst habe mich nach reiflichem Abwägen entschieden, den Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung als einbringende Abgeordnete mit zu zeichnen. Keiner der beiden Gesetzentwürfe stellt aber das System der Organspende über die DSO infrage, da sich nach einer breiten politischen Mehrheit dieses System bewährt hat. Dieser Position schließe ich mich an. Auch eine Neuordnung und Schaffung einer staatlichen Behörde könnte zutiefst tragische Fälle wie den von Ihnen beschriebenen nicht ausschließen. Ein von Ihnen vorgeschlagenes Moratorium bei der Organentnahme würde im Gegenteil zu weitaus mehr tragischen Todesfällen führen, wenn dringend notwendige Transplantationen nicht durchgeführt werden könnten. Eine politische Mehrheit für eine Neuordnung des Systems ist im Deutschen Bundestag wie geschildert nicht auszumachen und so ist es unsere Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Neuordnung den Weg zu finden, der unter Wahrung der Würde jedes Menschen denjenigen hilft, deren (Weiter-)Leben von einer Organtransplantation abhängt.

Herzliche Grüße
Manja Schüle

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