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Manfred Todtenhausen
FDP
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Frage von Kristian W. •

Stoppt die FDP die Diskriminierung unverheirateter Väter?

Hallo Herr Todtenhausen,

ich schreibe Ihnen als unverheirateter Vater. Als eben solcher habe ich zum ersten Mal die FDP gewählt, da diese die einzige Partei ist, welche die gesetzliche Diskriminierung unverheirateter Väter beenden wollte. Eine Reform der Familienpolitik war angekündigt. Nun muss ich erfahren, dass sich defacto mit der FDP nichts ändern wird. Nach wie vor bestimmt die Mutter über das gemeinsame Sorgerecht (Einspruchsrecht). Dem Vater bleibt nur der Klageweg.
Herr Todtenhausen, können Sie sich vorstellen, wie schmerzhaft das für Väter ist? Warum hat die FDP dieses Wahlversprechen gebrochen? Wie begründen Sie das bzw. wie erklären Sie diese massive Geschlechterdiskriminierung?

Vielen Dank vorab & beste Grüße
K. W.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

Ihre Frage lässt jetzt leider nicht erkennen, warum Sie gerade mir diese Frage stellen, da ich weder der zuständige Fachpolitiker unserer Fraktion, noch der für Sie örtlich zuständige Abgeordnete bin. Mein Kollege Matthias Seestern-Pauly kann Ihnen da als familienpolitischer Sprecher unserer Fraktion sicher qualifizierter weiter helfen.

Als Freie Demokraten hätten wir es sehr gerne gesehen, wenn das sogenannte „Wechselmodell“ als Normalfall geregelt werden könnte. Entsprechend hatten wir es im Wahlprogramm formuliert:

„Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen. Beide Eltern sollten berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen. Viele Eltern möchten die Kinder auch nach der Trennung gemeinsam erziehen. Die Politik muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen und insbesondere vorsehen, dass Erziehungs- und Unterhaltsverantwortung gemeinschaftlich ausgeübt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

 

In Koalitionsverhandlungen bekommt man seine eigene Position jedoch nicht immer vollständig realisiert. Zumindest wurde in der Ampel aber eine Stärkung der partnerschaftlichen Betreuung im Wechselmodell vereinbart. Daher sind wir schon der Meinung, dass sich für Eltern im Wechselmodell hier einiges zum Positiven ändert. Dass im Streitfall am Ende das Familiengericht über das Kindeswohl entscheiden muss, ist in einem Rechtsstaat aber unabwendbar. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu vor:

„Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.

Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.

Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.“

Mit freundlichem Gruß
MT

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