Frage an Manfred Palmen von Mike R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Palmen,
als Pensionär erhalte ich von der Beihilfe 70% meiner im Voraus zu zahlenden Arztrechnungen von der Beihilfe zurück. Für die restlichen 30% zahle ich mtl. für meine Frau und mich mehr als 400,00€ an eine private Krankenversicherung.
Seit einigen Jahren lasse ich mir lieber den Bonus auszahlen, anstatt jede kleine oder auch größere Rechnung bei der Versicherung einzureichen, da ansonsten der Bonus hinfällig wird.
Für dieses Verhalten, was die Krankenkassen erheblich entlastet, werde ich vom Finanzminister bestraft. Der hat per Gesetz erklärt, dass diese Boni von den Krankenkassen an das Finanzamt gemeldet werden müssen.
Für mich heißt das, ich zahle zu 30% meine Gesundheitskosten selbst, nämlich die, die ich aus Bonusgründen nicht an die Krk.-kasse weiterleite plus 400,00 € Krankenkassenbeitrag und werde für dieses Sozialverhalten vom Finanzminister georfeigt. Ich bitte Sie diesen Vorwurf an den Finanzausschuß weiterzugeben.
Ansonsten sehe ich ein Sozialverhalten als völlig blödsinnig und selbstschädigend an, welches nur Hirnis gut zu Gesicht steht.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Roling,
vielen Dank für Ihre Frage an mich bezüglich der steuerlichen Behandlung von Rückerstattungen der PKV an Beamte und Pensionäre, wenn Leistungen (z.B. in einem Kalenderjahr) nicht in Anspruch genommen werden. Die PKV sendet Ihnen zur Vorlage beim Finanzamt i.d.R. zusätzlich auch eine Bescheinigung, welcher Teil der Rückerstattung steuerlich gemeldet wird und von Ihnen angegeben werden muss. Was Sie als "Sozialverhalten" beschreiben, ist auf Seiten der Versicherung das Ergebnis einer mathematischen Berechnung, bei Ihnen eine Abwägung, ob die Erstattung oder die Inanspruchnahme der Krankenversicherungsleistung am Ende günstiger wird. Ich hoffe, dass Sie sich nicht entscheiden, einen notwendigen Arztbesuch aus Kostengründen später oder gar nicht wahrzunehmen.
Die steuerliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen und von Rückerstattungen ist bundesgesetzlich geregelt. Als Sprecher der CDU-Fraktion im Unterausschuss "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses werde ich das Thema dennoch bei Gelegenheit zur Sprache bringen. Grundsätzlich können Sie auch eine Petition beim Deutschen Bundestag oder beim Landtag Nordrhein-Westfalen einreichen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Palmen MdL