Frage an Manfred Krönauer von Heike S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Krönauer,
Verhaltensweisen von Landtagen lassen sich auch auf den Bundestag übertragen.
Es geht um die aktuellen Vorkommnisse in einem Landtag. Dort hat laut Presse die AfD als zweitstärkste Partei einen Antrag auf die Einrichtung einer Kommission zum Linksextremismus gestellt. Einige CDU-ler haben diesem Antrag zugestimmt, sind dafür aber umgehend deutlich gerügt worden, u.a. auch von der Bundeskanzlerin.
Offenbar ist es nicht gewünscht, dass Abgeordnete irgendwelcher anderen Parteien irgendwelchen Anträgen der AfD zustimmen. Egal, worum es bei dem Antrag geht. Dabei sollte doch der Kampf gegen jeglichen Extremismus Aufgabe aller Parteien sein.
Da die FDP evtl. Koalisationsparnter der CDU werden könnte, möchte ich von Ihnen gerne wissen:
1. Wie stehen Sie als Politiker dazu, dass Abgeordnete, die nach ihrem Gewissen abgestimt haben, für dieses Verhalten gerügt worden sind?
2. Halten Sie dieses Vorgehen noch für demokratisch?
3. Wie würde sich sich als FDP-Politiker in diesem Fall verhalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
H. S.