Frage an Manfred Krönauer von Alfred K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Krönauer
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz. Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Fahrgäste ausgetragen werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen als Betriebsrat der Stadtwerke München UB Verkehr der Gesetzentwurf des Bundesrates (DrS 18/11748) vom 29.03.2017 zu einem PBefG-Änderungsgesetz bekannt ist. Es soll darin beim Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre im Genehmigungsverfahren bleiben. Dieser Grundsatz soll u.a. aber insoweit konkretisiert werden, dass von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebene soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten sollen. Die Bundesregierung hat sich zwischenzeitlich skeptisch zu dem Gesetzesvorhaben geäußert. Der Gesetzentwurf wird auch nicht mehr vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode beraten oder gar beschlossen.
Ich halte hohe soziale, qualitative und Umweltstandards sowie Arbeitnehmerschutzinteressen grundsätzlich für wichtig. Nichtsdestotrotz bin ich der Auffassung, in Vergabeverfahren grundsätzlich auf vergabefremde Kriterien zu verzichten. Das Vergabeverfahren bzw. Vergaberecht soll nicht dazu dienen, bestimmte politische Ziele durch die Hintertür zu durchzusetzen. Es soll beim Vergaberecht um die Stärkung des fairen Wettbewerbs und um Mittelstandsfreundlichkeit gehen. Ziel muss sein, dass sich auch kleinere und mittlere Betriebe wieder verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können. Die Verpflichtung beispielsweise eines an der Ausschreibung beteiligten Kleinunternehmers, sämtliche Arbeitskräfte übernehmen zu müssen, schafft nicht mehr Wettbewerb, sondern birgt die Gefahr, dass gerade solche Unternehmen allgemein unberücksichtigt bleiben. Ich möchte ausdrücklich, dass sich mehr Marktteilnehmer an Vergabeverfahren ernsthaft und mit einer gewissen Chance auf Erfolg beteiligen können und ich möchte ausdrücklich nicht mehr Bürokratie – im Gegenteil: die Vergabestellen müssen entlastet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt näher bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Krönauer