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Manfred Kolbe
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Frage von Wilfried S. •

Frage an Manfred Kolbe von Wilfried S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kolbe,

ich bitte um Ihre Prüfung und Beantwortung zum Sachverhalt "Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern.

seit 2001 bezieht meine Ehefrau Gisela (57 Jahre) volle Erwerbsminderungsrente von jetzt 306,82 €. Weitere Einkünfte hat sie nicht, da sie nicht mehr Arbeiten kann. Und da ist die Ungerechtigkeit, erstens werden von der Rentenstelle 10% einbehalten wegen Rücklagen und sie kann auch nicht den Rentenausgleich beantragen, da sie keine volle Rente bezieht. Wo bleibt da die Gerechtigkeit. Ich beziehe auch volle Erwerbslosenrente seit 2000 (alte Regelung), da bekomme ich meine volle Rente, die wird natürlich zur Rente meiner Ehefrau angerechnet. Wir haben jetzt zusammen netto 1174,00 € liegen also knapp über dem Satz sodas wir auch kein Sozialgeld oder Wohngeld beantragen können, denn die Berechnungen des Sozialamts gehen vom Brutto aus. Das aber vom Netto immer weniger übrig bleibt wird nicht anerkannt. Nach Zahlung aller Unkosten bleiben uns so noch 300,00 € zum Leben.
Das ist sicherlich einer Überprüfung Wert.

MFG
Wilfried Sandmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sandmann,

in Beantwortung Ihrer Frage via www.abgeordnetenwatch.de möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen.

Ihre Zustimmung vorausgesetzt, habe ich Ihren Fall an Herrn Bundesminister für Arbeit & Soziales Olaf Scholz MdB mit der Bitte um Überprüfung weitergeleitet.
Wenn Sie mir über mein Berliner Büro ( 030/227-73480 bzw. manfred.kolbe@bundestag.de ) Ihre Postadresse mitteilen, kann ich Ihnen die eingehende Antwort weitersenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Manfred Kolbe