Frage an Manfred Kolbe von Michael F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kolbe,
hinsichtlich der Sache mit dem Verbot von Killerspielen:
Ich möchte gern ihre Meinung zu dem eventuellen Verbot von Killerspielen hören bzw. lesen.
Und zwar versteh ich bzw. sehr viele andere NICHT, warum die Regierung auf die Idee kommt ein Verbot von Killerspielen einzuführen. Es ist nicht mal bewiesen das die Amokläufe mit den sogenannten Killerspielen direkt in Verbindung stehen. Obwohl diese Spiele bei den betreffenden Personen gefunden waren (Killer, Gewaltspiele, Nachbildungen von Schulen usw.).
Wenn es danach gehen würde, wäre doch JEDER ein potentieller Amokläufer!!!
Und es ist nachgewiesen, dass solche Spiele das Gehirn fordern
(Merkfähigkeit, Konzentration, Räumliches Denkvermögen, und noch einige andere).
Es liegt doch auf der Hand, dass es immer noch am Umfeld der Personen liegt. (Z.B.: Familie, Freundeskreis, Schulkameraden, Drogen, Mobbing). Merke, Familie und Mobbing. Diese zwei Sachen bekommt der Staat NICHT mit.
Es gibt Tausende hier in Deutschland, die diese Spiele spielen und normale Menschen sind, die in die Schule und auf Arbeit gehen.
Es wäre doch sinnvoller, wenn man sich da mehr Gedanken machen würde, dass die Geschäfte diese Spiele wirklich NUR an mindestens 18 Jährige Verkaufen. Und da von mal abgesehen, dass das Verbot eine sehr große Einbuße der Wirtschaft wäre und es so oder so NIE möglich ist diese Spiel hier in Deutschland weg zu bekommen!!!
MfG Michael F.
Sehr geehrter Herr Friedmann,
mit Ihrer Frage sprechen Sie einen Themenbereich an, der in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird.
Wie Sie bereits in Ihrer Frage andeuten, gibt es wie es auch das Ergebnis eines Expertengespräches im Untersuchungsausschuss Neue Medien am 26. April 2007 zeigte, keinen wissenschaftlichen Beleg für den Zusammenhang zwischen dem Spielen am Computer und Gewaltbereitschaft. Dennoch müssen Trägermedien, ob Computer, Film, CD oder Fernsehen, die Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass, zur Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufstacheln, verboten werden. Dies kann seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2004 wirksam mittels des § 131 des Strafgesetzbuches gewährleistet werden. Es bedarf allerdings noch deutlich größerer Anstrengungen bei der Umsetzung.
Zudem muss es eine breite öffentliche Diskussion in Deutschland über die wachsende Gewaltbereitschaft Jugendlicher geben. Hier muss auch die Politik aktiv werden. Dieser Diskussion stelle ich mich gerne und nehme aktuell in einzelnen Städten und Gemeinden meines Wahlkreises an Veranstaltungen zu dieser Problematik teil. Mit freundlichen Grüßen
Ihr Manfred Kolbe