Frage von Reinhard A. • 27.02.2008
Frage an Manfred Kolbe von Reinhard A. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kolbe,
mittlerweile hat lder Bundesrat das Gesetz auf Verlängerung des Arbeitslosengeldes I verabschiedet
Meine Frage: Ich bin 61 Jahre alt , habe 44 Arbeitsjahre hinter mir und bin seit dem 01.12.2007 arbeitslos geworden. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 18 Monate.
Werden mit dem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2008, alle bis dahin bereits betroffenen ALG I - Bezieher mit berücksichtigt?
Vom Arbeitsamt Eilenburg habe ich erfahren, daß dies nicht zutrifft.
Wo bleibt dann die soziale Gerechtigkeit und die Verantwortung für älterere Arbeitnehmer in diesem Land.
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Arnold
Antwort ausstehend von Manfred Kolbe CDU