Frage an Manfred Kolbe von Falk H. bezüglich Recht
Hallo Herr Kolbe,
in Ergänzung meiner Frage vom 08.12.2007 ( IHK ) bitte ich um Ihre Meinung zu folgendem Rechtsproblem :
Die IHK zu Leipzig forderte die Einzelhändler der Stadt Leipzig öffentlich auf, gegen das vom OVG Bautzen verhängte Urteil zu den Ladenöffnungszeiten an Adventssonntagen 2007 zu verstoßen und entgegen dem Öffnungsverbot die Geschäfte zu öffnen
Bin ich verpflichtet, einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung die zum Rechtsbruch, zu kriminellen Taten öffentlich auffordert Beiträge zu zahlen und damit mögliche weitere Rechtsbrüche zu finanzieren?
Vorab herzlichen Dank
mit interneten Grüßen
Falk Hecker
Einzelhändler
Sehr geehrter Herr Hecker,
diese angebliche Aufforderung der IHK hatte ja für viel Aufregung unter den Einzelhändlern in Leipzig gesorgt. Die IHK hat immer klargestellt, dass sie nicht zum Widerstand gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes aufrufen will und dies auch in Zukunft nicht tun möchte.
Ich denke, dass der Streit mittlerweile beigelegt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Kolbe MdB