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Frage von Martin K. •

Frage an Manfred Kolbe von Martin K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kolbe,

nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige wie ich machen sich zuweilen Gedanken über ihre Altersvorsorge. Leider ist es im Niedriegzinsumfeld gar nicht mehr so einfach, das Geld so anzulegen um wenigstens die Inflation in den nächsten Jahren auszugleichen. Wobei diese m.E. ohnehin deutlich höher ist als öffentlich ausgewiesen - den hohen Energiekosten kann kaum jemand entgehen.

Private LVs oder RVs erwirtschaften kaum noch positive Renditen, zumal man bei Renteneintritt noch ordentlich an die GKV abführen darf. Ist man etwas risikofreudiger, konnte man bisher in Aktien oder Aktienfonds investieren und nach einem Jahr Gewinne steuerfrei mitnehmen - aus bereits versteuertem Geld, was ich hier ausdrücklich betonen möchte.

Nun sieht die Lage leider anders aus, von jedem gewonnnen Euro muss ich inkl. Soli und KiSt fast 28 Cent wieder abgeben.

Ich verstehe nicht, wieso die Abgeltungssteuer so hoch sein muss Langfristsparer, derart bestraft werden müssen. In anderen Ländern gibt es bei längeren Haltedauern deutlich niedrigere Abgabesätze, wieso ist dies bei uns nicht möglich?

Ehrlich gesagt, ist die jetzige Konstellation für die Finanzindustrie geradezu ideal. Jeder muss fürs Alter vorsorgen, ob angestellt oder selbstständig, aber man hat kaum Alternativen und muss sich der Finanzindustrie in die Hände geben. Leider sind die Renditen auf Grund der hohen Kostenstruktur bei LVs, Riester, Rürup oder wie die Produkte auch immer heißen mögen, enorm hoch, so dass eingentlich kaum nennenswerte Erträge rausspringen.

Deutschland möchte doch auch die Ersparnisse im eigenen Land behalten, aber man muss realistisch sein und sich auch als Politiker die Frage stellen, ob der Finanzplatz für die Bürger überhaupt attraktiv ist.

Daher verdichtet sich noch mal meine Frage, ob es in baldiger Zukunft wie in anderen Ländern eine niedrigere oder gestaffelte Abgeltungssteuer für Langfristsparer geben wird?

Viele Grüße
M. Koch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2010 danken, in dem Sie Ihre Kritik an der Abgeltungssteuer zum Ausdruck brachten. Erlauben Sie mir Ihnen darzulegen, weshalb ich diese dennoch für sinnvoll erachte.

Seit dem 1. Januar 2009 werden in Deutschland Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungssteuer fällt nur dann an, wenn der Sparerpauschalbetrag von 801 EUR (bzw. 1.602 EUR für Verheiratete) überstiegen wird. Dieses Verfahren ersetzt die ehemalige Kapitalsteuer.

Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Geldinstituten in denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, es gilt also ähnlich wie bei der Lohnsteuer ein Quellenabzugsverfahren. Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen bedeutet dies eine deutliche Entlastung: die einheitliche Besteuerung der verschiedenen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an Transparenz und erleichtert die individuelle Anlageentscheidung. Darüber hinaus müssen bei Einkommenssteuererklärung die Kapitaleinkünfte nicht mehr extra angegeben werden, sofern keine Sonderfälle geltend gemacht werden.

Was die privaten Anlageformen angeht auf die Sie Bezug nehmen, so sind Riester-Fondspläne, Rürup-Rente und betriebliche Vorsorgepläne von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Ebenfalls nicht betroffen sind private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden und die Haltedauern mindestens 12 Jahre beträgt.

Steuerpflichtige, deren Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich auf Wunsch nach wie vor auch für das alte Besteuerungsverfahren entscheiden, das sich am individuellen Steuersatz orientiert. Zur Höhe des Steuersatzes darf ich weiterhin anmerken, dass unser damaliger Koalitionspartner SPD und die Oppositionsfraktionen Bündnis90 / Die Grünen und Die Linken einen deutlich höheren Steuersatz von über 30% auf Kapitaleinkünfte durchsetzen wollten.

Abschließend möchten Ihnen als Alternative zur Rentenvorsorge den Kauf etwa einer Immobilie benennen. Die Zinsen für die Finanzierung sind zur Zeit sehr niedrig und eine jährliche Vermögenssteuer fällt nicht an.

Sollten Sie über diese Erläuterungen hinaus noch weitere Fragen zur Thematik haben, so stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch direkt unter manfred.kolbe@bundestag.de an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Manfred Kolbe, MdB