Frage an Manfred Kolbe von Erik W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kolbe,
Bezug nehmend auf Ihre aktuelle Pressemeldung ( http://www.manfred-kolbe.de/lokal_1_1_64_Dautzenberg-Kolbe-Anforderungen-an-strafbefreiende-Selbstanzeige-verschaerfen!.html ) zusammen mit H. Dautzenberg, welche im Zusammenhang mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben steht ( http://www.manfred-kolbe.de/lokal_1_1_64_Dautzenberg-Kolbe-Anforderungen-an-strafbefreiende-Selbstanzeige-verschaerfen!.html ) hätte ich folgende Fragen an Sie:
- Sie sind der Meinung, die Möglichkeit der Selbstanzeige hätte sich bewährt. Das Gegenteil ist doch eigentlich der Fall-nicht ein Einsehen bei den Deliquenten hat zu der Welle von Selbstanzeigen geführt, sondern konkreter Ermittlungsdruck. Wäre nicht ein zukünftig verstärkter Ermittlungsdruck zielführender, anstatt auch zukünftig den Unternehmer jahrzehntelang sein Schwarzgeld anlegen und steuerfrei wachsen zu lassen können und dann bei Angst um Aufdeckung und nach Ablauf der Verjährungfrist dieses Schwarzgeld relativ günstig legalisieren können zu lassen. Könnten Sie Ihre Ansicht, dass sich die Selbstanzeigen bewährt hätten, unter den genannten Gesichtspunkten präzisieren?
- Herr Dautzenberg hat erklärt, dass es erklärtes Ziel der Bundesregierung sei, einen gegenseitigen Informationsaustausch mit diversen Steueroasen, also z.B. der Schweiz, anzustreben. Weshalb wird dieses Ziel nicht mit konsequenter Machtpolitik diesen Ländern gegenüber verfolgt, sondern man hat eher den Eindruck, dass diesen Ländern die Seele massiert wird?
- Welche Maßnahmen hat die Bundesrepublik Deutschland gegen die Machenschaften bekannter Schweizer Kantone in Bezug auf die Steuerbefreiung von Firmen vorgesehen,welche vor allem als Gewinn-Verlagerungs- und Steuerhinterziehungsfirmen fungieren? Werden die Bemühungen der EU auf diesem Gebiet durch die Bundesrepublik mit Hilfe konsequenter Machtpolitik der Schweiz gegenüber unterstützt? http://zug-tv.ch/video/1258/Briefkastenfirmen+und+Steuern