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Manfred Kolbe
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Frage von Fred K. •

Frage an Manfred Kolbe von Fred K. bezüglich Finanzen

Guten Tag,

ich hab da mal eine Frage, und zwar, warum werden in jeder Steuerreform Familien und vor allem Familien mit Kinder berücksichtigt?
Ich bin alleinstehend und schwul, das heisst ich werde nie eine Familie in dem Sinne gründen und erst recht keine Kinder haben, habe doch aber die selben Grundkosten wie jeder andere, der eine Familie hat auch, wie z.b. Heizkosten, Strom usw.!? Mich fragt keiner wie ich das bezahlen soll!!! Sicherlich sollten Familien mit Kindern mehr vom Staat gefördert werden, aber wenn ich so zurück denke, an ledige Bürger dieses Staates wurde in den letzten Legislaturperioden gar nicht gedacht. Wir müssen unseren Lebensunterhalt weiter so bestreiten!

Vielleicht sollten sie und auch die anderen Abgeordneten darüber nach denken, wir sind auch Bürger und Wähler dieses Staates!!!

mit freundliche Grüßen
F. Krause

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank zunächst für Ihre Frage via abgeordnetenwatch.de. Ihre Frage bzgl. der weiteren steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern möchte ich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, dass keine gesellschaftliche Gruppe steuerrechtlich benachteiligt werden soll. Dennoch ist es aus meiner Sicht wichtig, Familien mit KINDERN weiter zu entlasten. Entgegen Ihrer Vermutung, dass Familien die gleiche Grundkosten haben wie Sie, möchte ich anmerken, dass Kinder mehr Geld kosten (Kleidung, Essen, Bildung, gemeinsame Unternehmungen usw.). Weiterhin ist oft ein Ehepartner nur halbtags arbeitend oder kümmert sich vollends um Kinder und Familie. Unser Land braucht Kinder. Unsere Sozialversicherungssysteme sind im Rahmen der Generationenverantwortung darauf ausgerichtet, dass Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen. Auch das Grundgesetz sichert den besonderen Schutz der Familie zu.

Ergänzend darf ich noch erwähnen das im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht nur Familien, sondern auch ledige und unverheiratete Arbeitnehmer entlastet werden. So beträgt die Entlastung für einen ledigen Arbeitnehmer der Steuerklasse 1 mit einem Jahresbrutto von 20.000€, ca. 185€ pro Jahr.
Sollten Sie Rückfragen haben bzw. detailierte Informationen benötigen können Sie sich gerne direkt per E-Mail manfred.kolbe@bundestag.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kolbe MdB