Frage an Manfred Geis von Oliver J. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Liebe Herr Geis !
Ich habe die Frage bewusst nicht in das Resort Infrastruktur eingeordnet, denn die Antwort ist von größerer Relevanz.
Seit 2001 hat sich im Bereich der Internetbandbreite in unserem Ort (67159) nichts verändert. 80% dümpeln mit 2-3 Mbit oder weniger durch die Web-Angebote oder nutzen das stark volumenbegrnezte LTE Angebot von Vodafone, das nach 15GB den Dienst einstellt. Die vermeintlich schnellen LTE Hybrid-Verbindungen der Telekom sind katastrophal überlastet und noch langsamer als das DSL. Nachbarorte wie Gönnheim haben VDSL oder bekommen in der Hinterpfalz Glasfaser. Wie können junge Menschen und Personen - oft mit akademischen Berufen-, die zunehmend im Home-Office arbeiten, über dieselben Leitungen auch noch telefonieren und Videokonferenzen halten und über Zeitzonen hinweg arbeiten, von solchen Orten noch angezogen werden, wenn in den Dörfern nur DSL für gelegentliche Internet-Email-Leser und Bahnticket-Besteller angeboten wird? Wäre es nicht endlich an der Zeit, eine schnelle Internetanbindung nicht nur als Absichtserklärung über die Legislaturperioden hinweg zu schleppen, sondern auch zu realisieren? Der Teenager-Nachwuchs priorisiert seine Wohnortwahl schon nach deren Internet- und Verkehrsanbindung, Gewerbetreibende schon lange. Wäre es nicht an der Zeit, Intenetanbindung nicht nur als Unterhaltungsmedium junger Leute, sondern als Standortfaktor zu priorisieren?
Beste Grüße
Oliver Jaeckel-Bender
PS: An Ihrer Antwort (oder nicht-Antwort) sind viele Freunde und Nachbarn in unserem Ort interessiert.
Lieber Herr Jaeckel-Bender,
zunächst einmal herzlichen Dank für ihr Schreiben. In Absprache mit den Fachleuten meiner Fraktion antworte ich Ihnen gerne.
Die Versorgung mit Internetzugängen ist grundsätzlich Aufgabe der Wirtschaft und sollte marktgetrieben stattfinden. Dennoch sieht die Realität gerade für ländliche Regionen oftmals anders aus. Hier ist der Ausbau durch einen Netzbetreiber wirtschaftlich oft nicht oder nur schwer darstellbar – die Unternehmen weisen eine sog. Wirtschaftlichkeitslücke aus. Diese Lücke beziffert das Invest, durch welches ein aus Sicht des Unternehmens wirtschaftlich unrentables Ausbauprojekt rentabel würde und von Seiten des Unternehmens darstellbar.
In bestimmten Fällen und unter genau festgelegten Voraussetzungen kann durch den Einsatz öffentlicher Mittel die Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden. Die öffentliche Hand gleicht sozusagen die Wirtschaftlichkeitslücke durch Fördermittel aus.
Allerdings sind Zuschüsse der öffentlichen Hand grundsätzlich als Beihilfe nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zu sehen und zunächst einmal mit dem europäischen Beihilferecht nicht vereinbar. Die EU vermutet hier grundsätzlich zunächst, dass der freie Wettbewerb durch den Einsatz öffentlicher Mittel verzerrt werden könnte.
Daher bedürfen Maßnahmen, die Beihilfen in diesem Sinne darstellen, einer sog. Notifizierung (einer beihilferechtlichen Prüfung und Genehmigung) durch die EU. Dieser Schritt kann aber entfallen, wenn diese Form der Beihilfe bereits im Rahmen eines EU-notifizierten Programms genehmigt wurde. Ein solches Programm stellt das sog. GAK-Programm dar. Die im Rahmen dieses Programms zur Verfügung stehenden Mittel können beispielsweise dann eingesetzt werden, wenn in einer Kommune flächendeckend Bandbreiten bis zu 6 Mbit/s nicht zur Verfügung stehen. Ebenso ist es möglich, öffentliche Mittel im Rahmen der Gruppenfreistellungverordnung oder der NGA- Rahmenregelung (Next Generation Access) für einen NGA-Ausbau (ab 30 Mbit/s) zur Verfügung zu stellen.
Dies vorab zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Grundversorgung
In Ihrer Gemeinde Friedelsheim sind derzeit nach unseren Informationen flächendeckend keine 6 Mbit/s verfügbar.
Grundsätzlich könnte daher die Gemeinde unter Einhaltung nachfolgender Schritte (vorbehaltlich des jeweiligen Ergebnisses der einzelnen Schritte) eine Förderung des Breitbandausbaus im Rahmen des GAK-Programms beantragen:
a) Bedarfsnachweis (Ermitteln unter den Haushalten und Gewerbebetrieben, dass erhöhter Breitbandbedarf besteht)
b) Markterkundung (Nachweis des Marktversagens mittels Einstellen einer Abfrage bei der Ausschreibungsplattform des Bundes https://www.breitbandausschreibungen.de/mylogin )
c) Interessensbekundung über die Erschließung mittels einer Wirtschaftlichkeitslücke, welche durch die öffentliche Hand gedeckt werden muss. Veröffentlichung auf der gleichen Seite.
d) Kommunalaufsichtliche Stellungnahme
c) Fördervoranfrage an die ADD Trier
d) Bei positiver Antwort der ADD Trier – technikneutrale Ausschreibung
NGA Versorgung
Außerdem wurden Fördermittel vom Land Rheinland-Pfalz für den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen von mindestens 30 MBit/s zur Verfügung gestellt. Genaueres hierzu finden Sie in der im Dezember 2014 durch den Ministerrat des Landes verabschiedeten NGA-Strategie des Landes, zu finden auf http://breitband.rlp.de/service/
Darüber hinaus werden auch noch Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt. Diese sind ebenfalls an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden.
Ich hoffe ich konnte ihnen die Möglichkeiten einer Verbesserung der Breitbandversorgung für die Gemeinde Friedelsheim transparent machen.
Freundlichen Gruß
Manfred Geis