Frage an Manfred Behrens von Reinhard G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Behrens,
ich habe kürzlich in verschiedenen Medien gelesen, das die Corona-Impfstoffe die Geimpften vor schweren Krankheits-Verläufen schützen. Aber die Geimpften könnten trotzdem (leicht) erkranken – und andere mit Corona infizieren.
https://www.mdr.de/brisant/corona-impfung-ansteckend-100.html
https://www.mdr.de/brisant/quarantaene-impfung-100.html
https://www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forschung-100.html
Es gibt ja vermehrt neue Virusvarianten, gegen die einige Impfstoffe nicht so gut wirken sollen. Könnten sich diese möglicherweise bei Geimpften weiterentwickeln (eventuell auch noch mutieren) und dann weitergegeben werden? Es gab ja schon im letzten Jahr die Warnung, dass es Menschen gäbe, die ohne Symptome den Virus übertragen. Manche auch langfristig ... (Sogenannte „Superspreader“)
Ich wäre wohl der Letzte, der dafür wäre, Bürger ihre Freiheitsrechte vorzuenthalten. Trotzdem habe ich folgende Fragen: Auf welcher wissenschaftlicher Grundlage beruht es, wenn die Regierung jetzt Geimpften mehr Rechte einräumen will, als nicht Geimpften? Steht das nicht im Widerspruch zu bisherigen Aussagen? Denken Sie, dass Geimpfte sich weniger oft testen lassen sollen, als nicht Geimpfte? Sollten nicht verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahmen mit zweifelhafter Wirksamkeit, wie beispielsweise nächtliche Ausgangssperren, für alle Bürger zurückgenommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Großmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es stimmt, dass geimpfte Personen andere Mitmenschen mit Corona infizieren können. Allerdings ist laut Robert-Koch-Institut nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Corona Virus durch vollständig geimpfte Personen deutlich geringer als bei symptomlosen und negativ getesteten, jedoch infizierten Personen.
In Bezug auf die „Privilegien“ geimpfter Personen sieht der jetzige Stand wie folgt aus: Ist aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt, dass geimpfte Personen und genesene Personen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich, auf ein auch in anderen Zusammenhängen toleriertes Maß gemindert ist, müssen für diese Personengruppen im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Es handelt sich insofern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Behrens