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Frage von André D. •

Frage an Manfred Behrens von André D. bezüglich Gesundheit

Wieso wird in dem »Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung der Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen ›Geschlechtsidentität‹« Homosexualität mit Gender Dysphoria vermischt? Bei Homosexualität ist der affirmative Ansatz zu begrüssen. Was denken Sie, wird passieren, wenn Personen mit Depressionen und Gender Dysphoria als einzige Option die irreversible medizinsche Veränderung nahegelegt wird? Wollen Sie solche Gesetze dann auch auf Mädchen mit Anorexia vorschreiben? Ärztinnen und Ärzte sind per Gesetz und durch den hippokratischen Eid verpflichtet Menschen zu helfen. Wie kann dies noch geleistet werden, wenn sie gleichzeitg mit diesem Gesetz verpflichtet werden, einen einen gesunden Körper eines Menschen mit Depressionen irreversibel zu verändern und diesen Menschen zu einer chronisch kranken Person zu machen (Stichwort Hormontherapie)?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Deshayes,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ziel des Gesetzes, auf welches Sie in ihrem Anliegen hindeuten, ist in erster Linie der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung des einzelnen. Es ist richtig, dass damit die Behandlung zur Veränderung bzw. zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung an Minderjährigen bzw. Personen mit Willensmangel verboten wird (Stichwort Konversionsbehandlung). Ich halte den Aspekt der Aufklärung, insbesondere über die Risiken, solcher Behandlungen und Verfahren für sehr wichtig. Dies ist folglich bei über 18-Jährigen Personen entscheidend, da hier weiterhin nach einer Einwilligung behandelt werden kann.
Sofern jemand aufgrund seiner Sexualität eine Beratung psychotherapeutischer Natur und Begleitung erwünscht, soll er diese auch erhalten, bspw. durch seelsorgerliche Angebote der Kirchen.
Therapien, die auf die Umpolung der sexuellen Orientierung abzielen, bewerte ich jedoch als prekär. Medizinische Schädigungen in Form von Depressionen und sogar Suizidalität der Teilnehmer solcher Verfahren sind laut eines Gutachtens, welches das Bundesgesundheitsministerium vorgestellt hat, keine Einzelfälle.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Behrens MdB