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Manfred Behrens
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Frage von Frank S. •

Frage an Manfred Behrens von Frank S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Behrens,

wie werden Sie am 28.06. bei Top 10b zur Weidetierprämie abstimmen?
Aus ökologischen und kulturellen Gründen fände ich gut, wenn Sie sich für den Erhalt der Schäferei einsetzen würden, indem Sie der Einführung einer Weidetierprämie zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

F. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

ich lehne die Weidetierprämie aus folgenden Gründen ab:

Die Mehrheit der Schafhalter besitzt eigenes Weideland. Daher erhalten sie - wie alle Landwirte - durch die in der 1. Säule verankerten Direktzahlungen der GAP ein solides Grundeinkommen. Insbesondere die Förderung der ersten 46 Hektare unterstützt darüber hinaus kleinere und mittlere Betriebe. Hinzu kommt die Förderung von Junglandwirten, Ausnahmeregelungen für Kleinlandwirte oder auch, dass die Beweidung von bestimmten Ökologischen Vorrangflächen möglich ist.

Dass all diese Förderung auch bei den Schäferinnen und Schäfern ankommt, zeigen Auswertungen des Testbetriebsnetzes: Danach erhielten spezialisierte Schafbetriebe im Haupterwerb im Wirtschaftsjahr 2016/2017 rund 86.000 Euro an staatlichen Direktzahlungen und Zuschüssen. Zum Vergleich: der Durchschnitt dieser Zahlungen belief sich bei allen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben auf 33.800 Euro.

In Deutschland haben wir mit dem Verzicht auf gekoppelte Direktzahlungen gute Erfahrungen gesammelt, denn die Direktzahlungen, die die Schäfer heute für ihre beihilfefähigen Flächen erhalten, bei denen es sich hauptsächlich um Dauergrünland handelt, betragen in etwa das Dreifache dessen, was der Sektor vor der Entkoppelung an Mutterschafprämien erhalten hat. Es ist richtig, dass in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten gekoppelte Mutterschaf- bzw. Weidetierprämien gewährt werden. Allerdings erhalten in diesen Mitgliedstaaten die Schäfer für ihr Dauergrünland bei Weitem nicht so hohe Prämien wie in Deutschland, wo extensiv genutztes Dauergrünland die gleiche Prämie erhält wie hochproduktives Ackerland.

Es gibt bei den Berufsschäfern eine kleine Gruppe, sogenannter Wanderschäfer, die keine eigene Weidefläche haben – aber auch die können mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden:

Die 2. Säule der GAP bietet mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm sowie mit den Maßnahmen der markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege ein breites Maßnahmenspektrum, das auch den Schafhaltern zugutekommt. Außerdem gibt es spezielle Programme, aus deren finanziellen Mitteln die Schafhalter ohne eigenes Weideland bezahlt werden können, wie: für nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere auf Grünlandstandorten, für Raufutterfresser, für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, für die Stärkung tiergerechter Haltung sowie des ökologischen Landbaus.

Des weiteren unterstützt der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Länder finanziell bei Agrarstrukturmaßnahmen, die für die Gesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe bedeutsam sind. Grundsätzlich kann die GAK-Förderung auch von Schaf- und Ziegenhaltern in Anspruch genommen werden, sofern sie die jeweils hierfür erforderlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Insbesondere folgende GAK-Maßnahmen kommen potentiell für Schaf- und Ziegenhalter in Frage:

• Agrarinvestitionsförderungsprogramm,

• Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse,

• Maßnahmen der markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege,

• Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere sowie

• Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage).

Die Länder entscheiden unabhängig vom Bund, von welchen der im Rahmen der GAK eröffneten Fördermöglichkeiten sie Gebrauch machen und sind für die Bewilligung der Förderanträge zuständig.

D. h. die tatsächlichen Fördermöglichkeiten können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Behrens, MdB