Frage an Manfred Behrens von Roland G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Behrens,
mit ziemlich ungläubigem Staunen habe ich aus der Presse entnommen, dass auf Druck der CDU/CSU Fraktion Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Berlin eingelegt wurde, die Lobbyistenliste, deren Vertreter mit dem Hausausweis der Parlamentarischen Geschäftsführer ungehinderten und vor allen Dingen unerkannten Zugang zu den Unionsabgeordneten haben vollständig zu veröffentlichen.
Was soll hier eigentlich verheimlicht werden? Die Begründung die Ausstellung von Hausausweisen sei eine "parlamentarische Angelegenheit" die sich dem Auskunftsrecht des IZG entziehe spottet ja wohl jeglicher Beschreibung.
Ich frage Sie daher ganz konkret, gehören Sie auch zu den "Druckmachern" und wenn ja, wie begründen Sie dies dann?
Was ich allerdings nicht hören möchte ist dass allseits bekannte Loblied vom angeblich so unverzichtbaren Sachverstand der Lobbyisten.
Dies würde ich als eine persönliche Geringschätzung meiner Intelligenz werten.
Freundliche Grüße
R. Gail
Sehr geehrter Herr Roland Gail,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an mehr Transparenz in der parlamentarischen Arbeit. Wie sie bereits wissen, hat der Bundestag im vergangenen Jahr eine Liste der Lobbyisten veröffentlicht, die über einen Zugang zum Parlament verfügen. Darin werden 400 Unternehmen und Institutionen genannt, deren Vertreter mit einem Hausausweis in die Dienstgebäude des Bundestages gelangen können. Man kann außerdem aus den Listen entnehmen, welche Organisationen über einen Zugang verfügen und über welche der Fraktionen dieser Zugang gewährt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Behrens MdB