Frage an Manfred Behrens von Lutz K.
Guten Tag, Herr Behrens,
derzeit spielt das Thema "Fracking" in der öffentlichen Diskussion berechtigt eine große Rolle und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.
Die G7 haben formuliert, dass die De-Carbonisierung der Energiewirtschaft ein wichtiges Ziel ist. Die unbestreitbaren Umweltschäden und unkalkulierbaren Risiken des Fracking können in Nordamerika besichtigt werden.
Wir haben die Erde nur von unseren Enkeln geliehen!
Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie persönlich zu dem Thema stehen und wie Sie bei der Abstimmung im Dt. Bundestag stimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Lutz Kleinsorge
Sehr geehrter Herr Kleinsorge,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie. Seit Ihrer Anfrage und der zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Diskussion im Bundestag zu diesem Thema sind einige Veränderungen in den Gesetzentwurf eingebracht worden, mit massiven Verschärfungen in der konventionellen Erdgasförderung und ein unkonventionelles Fracking faktisch ausschließt. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket haben wir dies umgesetzt. Folgende Grundsätze sind jetzt klar festgeschrieben:
- Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.
- Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.
- Wir haben festgelegt, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Zur Sicherstellung dieser Vorgaben haben wir umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz beschlossen, die zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie führen.
- Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.
- Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
- In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
- Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
- Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.
- Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
- Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten, zudem müssen die eingesetzten Stoffe umfassend offengelegt werden.
- Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.
- Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.
- Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten künftig die gleichen strengen Anforderungen.
Damit haben wir nach intensiven und langwierigen Verhandlungen die dem Parlament vom Bundesumwelt- und vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwürfe noch einmal deutlich verschärft. Die jetzt beschlossenen Regelungen sichern Umwelt- und Gesundheitsschutz gleichermaßen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Behrens MdB