Frage an Manfred Behrens von Michael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Behrens,
Dass die verfassungsgebende Gewalt beim deutschen Volke liegt, bedeutet nach den (einfachen) Regeln der (juristischen) Logik, dass sie bei niemand anderem liegen kann.
Das deutsche Volk übt seine verfassungsgebende Gewalt, selbst, unmittelbar und "in freier Entscheidung", d.h. in einem nach rechtsstaatlichen Regeln organisierten Verfassungsreferendum aus.
Dies vorausgeschickt ist es einigermaßen befremdlich, wenn man in der derzeit gültigen Präambel die Formulierung findet:
"... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ..."
Kann solch eine Formulierung verfassungsgemäß sein?
Oder habe ich - Deutschland - es nur nicht mitbekommen, dass das deutsche Volk bereits über eine Verfassung abgestimmt hat?
Sehr geehrter Herr Zieger,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Das Grundgesetz ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung für das gesamte Deutsche Volk. Inhaltlich sind Demokratie, Sozialstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit als wichtige Säulen verankert. Darüber hinaus sichert das Grundgesetz die individuellen Freiheiten eines jeden Bürgers. Auf diese wichtigen Errungenschaften können alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland stolz sein.
Hochachtungsvoll
Manfred Behrens