Frage an Manfred Behrens von Heinz W. bezüglich Soziale Sicherung
Womit wird die explosionsartige Erhöhung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Niedere Börde begründet?
Sehr geehrter Herr Winter,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. November 2010. Sie haben die „explosionsartige Erhöhung der Friedhofsgebühren“ in der Gemeinde Niedere Börde kritisiert. Für die Benutzung der von der Gemeinde Niedere Börde verwalteten Friedhöfe sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. Diese Friedhofssatzung gilt für die im Gebiet der Gemeinde gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe und Friedhofskapellen in den Ortsteilen: Dahlenwarsleben, Gersdorf, Groß Ammensleben, Gutenswegen, Jersleben, Klein Ammensleben, Meseberg, Samswegen und Vahldorf.
Ich habe mich Ihrem Anliegen intensiv gewidmet. Es ist richtig, dass die Gebühren für die Überlassung von Nutzungsrechten an Grabstätten gestiegen sind. Die seit 2006 gültige Gebührenordnung war nicht kostendeckend gestaltet. Die neue, ab 2011 gültige, Gebührenordnung wird ebenfalls nicht kostendeckend sein! Das bedeutet, dass die Kosten für die Gemeinde für die einzelnen Grabstätten deutlich höher sind. Von den Bürgerinnen und Bürgern wird die Übernahme der gesamten Kosten nicht angestrebt.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass trotz Erhöhung der Gebühren die finanzielle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten wurde. Es wird daher um Ihr Verständnis gebeten.
Diese Informationen habe ich aus erster Hand vom Einwohnermeldeamt Niedere Börde erhalten. Falls Sie eine weitere Frage haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Einwohnermeldeamt. Die Damen und Herren sind sehr kompetent und stehen für detaillierte Auskünfte freundlicherweise zur Verfügung.
Hochachtungsvoll, Ihr Bundestagsabgeordneter Manfred Behrens