Wie hoch soll der Spitzensteuersatz in Prozent sein und ab wann soll der laut der AfD eintreten? Wie hoch in Euro soll der Grundfreibetrag sein?
Sehr geehrter Herr L.,
in Deutschland besteht der Einkommensteuertarif aus fünf Tarifzonen. Im internationalen Vergleich der Steuerbelastungen des Bruttoeinkommens natürlicher Personen liegt Deutschland beispielsweise in der Gruppe der Singles ohne Kinder nach einer Untersuchung der OECD zusammen mit Belgien an der Spitze.
Der Arbeitskreis Finanzen unserer Bundestagsfraktion hat sich bislang zu einer sogenannten „Reichensteuer“ nicht explizit geäußert. Die sogenannte „Reichensteuer“ bezeichnet die erhöhte Einkommensbesteuerung für sehr hohe Einkommen. Seit 2021 beginnt die Tarifzone 4 mit einem konstanten allgemeinen Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro. Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden, gilt jeweils der zweifache Betrag. Der besondere Spitzensteuersatz beträgt ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613 Euro für Ledige bzw. 549.226 Euro für Verheiratete 45 Prozent.
Die AfD tritt nach dem Programm für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag für ein Steuersystem mit wenigen Steuerarten und verständlicher Systematik ein. Das Steuerreformkonzept des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhoff ist danach ein gutes Beispiel für eine große Reform. In Orientierung daran könnten, bei Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer) verschiedene andere Steuerarten entfallen - beispielsweise kleinere Verbrauchssteuern wie die Schaumwein- oder die Kaffeesteuer.
Nach meinem Dafürhalten ist die Steuerlast in Deutschland für die Bürger allgemein zu hoch. Ich bin dafür, dass das Steuersystem vereinfacht und entschlackt, und die Ausgaben des deutschen Staates an vielen Stellen gekürzt werden (z.B. im Bereich Subventionen für Klimaschutz). Dann kann der im internationalen Vergleich hohe Steuertarif in Deutschland für alle, insbesondere aber für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, gesenkt werden.
Zum Grundfreibetrag möchte ich noch gerne ergänzen, dass die AfD-Fraktion, die Bundesregierung aufgefordert hatte, den steuerlichen Grundfreibetrag angesichts der dramatischen Inflation und der aktuellen Wirtschaftskrise auf einen Betrag in Höhe von 12.600 Euro im Jahr anzuheben und dazu § 32a des Einkommensteuergesetzes entsprechend zu ändern. (Siehe den Antrag der AfD-Fraktion „Sofortmaßnahmen gegen die sozialen Folgen der Inflation“ vom 07.12.2021, Drucksache 20/191).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Malte Kaufmann MdB