Warum haben sie eine (vermutlich private) Kontoverbindung auf ihrer Internetseite angegeben?
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
Ich lese Ihre Angaben auf Ihrer Homepage zu Spenden als direkter Aufruf, an Sie direkt zu spenden. Das ist in meinen Augen unzulässig.
Denn § 44a Absatz 2 Satz 5 Abgeordnetengesetz - der durch die Gesetzesnovelle vom 8. Oktober 2021 eingeführt wurde - regelt, dass die Entgegennahme von Geldspenden, die bei dem oder der Abgeordneten verbleiben sollen, unzulässig ist. Nicht von dem neuen Verbot umfasst sind Parteispenden, die dem Abgeordneten zur Weiterleitung überwiesen werden. Soweit der Abgeordnete eine Parteispende erhält, hat er diese unverzüglich gegen Quittung an die Partei weiterzuleiten, vgl. § 25 Absatz 1 Satz 3 Parteiengesetz. Da man aber auf ihrer Webseite explizit an die AfD für einen Spendennachweis spenden soll, macht für mich eine direkte Spende keinen Sinn.
Sehr geehrter Herr S.,
der von Ihnen angesprochene Spendenhinweis stammt noch aus der Zeit, als ich kein Bundestagsabgeordneter war. Er ist inzwischen gelöscht. Seit meiner Wahl in den Deutschen Bundestag habe ich keinerlei Spenden erhalten. Ich erfülle alle Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Malte Kaufmann MdB