Ab wann würden denn die Kapitalsteuererträge wegfallen, die sie abschaffen würden
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Sehr geehrte Frau S.,
Entsprechend dem Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 und gemäß der Antragslage der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag ist es nicht die Absicht der AfD, die Kapitalertragsteuer resp. Abgeltungsteuer abzuschaffen.
Das Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 sieht dagegen vor,
„den Sparerpauschbetrag auf 6.672 Euro erhöhen und an die Geringfügigkeitsgrenze [zu] koppeln, um den Menschen in Deutschland, vor allem dem Mittelstand, die Möglichkeit zu geben, ihr Vermögen sicher und steueroptimiert aufzubauen. Mit der Erhöhung des Sparerpauschbetrages schaffen wir eine echte Entlastung, die vor allem diejenigen erreicht, die auch durch kleinere Kapitalerträge einen wirksamen privaten Vermögensaufbau erzielen wollen. Es geht dabei um finanzielle Selbstbestimmung, um die Stärkung der privaten Altersvorsorge und um die Förderung nachhaltiger Investitionen ohne die Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen.“
Der Antrag „Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen“ (Bundestagsdrucksache 20/13356) zielt auf die Gleichstellung von Arbeitseinkommen mit Kapitaleinkommen ab, indem eine Besteuerung mit max. 25 Prozent vorgesehen ist. Kernforderung der AfD-Fraktion ist eine grundlegende Reform des Steuerrechts und damit verbunden die Regelung der Ertragsteuern in einem einheitlichen Ertragssteuergesetzbuch, das nur noch je eine Ertragsteuer für Unternehmen und natürliche Personen vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Malte Kaufmann MdB