Frage an Maike Schaefer von Joerg H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Doktor Schaefer,
Es wird immer wieder gefordert das Bürger ihr Auto stehen lassen und mit dem Rad fahren sollen. Ich mache dies schon seit vielen Jahren und nutze bei Bedarf Cambio oder einen Autoverleih.
Was mich aber unheimlich ärgert ist das ich meinen Stellplatz in der Tiefgarage unserer Wohnanlage nicht für mein Fahrrad nutzen darf. Und das nicht weil die Eigentümer etwas dagegen haben sondern weil die entsprechenden Gesetze (BremGarV,...) dies nicht vorsehen. Denn Tiefgaragen sind Stellplätze für KRAFT-Fahrzeuge.
Für ein Auto dürfte ich dort sogar diverses Zubehör lagern inklusive Autoreifen und anderer brennbarer Materialien. Aber Fahrräder? Nicht zulässig. Und mir fällt beim besten Willen keine logische Begründung ein.
Mir ist bewusst das dies nicht die breite Masse betrifft da nur selten Tiefgaragen zur Verfügung stehen.
Aber wäre es nicht eine verhältnismäßig einfache Änderung an der BremGarV? Und es wäre ein klares Signal pro Fahrrad das nicht einen Cent Steuergeld erfordert.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Joerg HInz
Sehr geehrter Herr H.,
Sie sprechen ein Problem an, mit dem Sie angesichts der zunehmenden Anzahl von Radfahrer*innen in Bremen nicht alleine sind. Nach Paragraph 6 der Garagenverordnung ist der Einstellplatz bisher ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten. Dies betrifft private ebenso wie öffentliche Tief- und Hochgaragen. Diese Regelung ist angesichts der dringend
erforderlichen Verkehrswende für mehr Klimaschutz aus der Zeit gefallen. Wir Grünen werden in der neuen Legislaturperiode mit einer Initiative darauf hinwirken, die Bremische Garagenverordnung zu ändern. Unser Ziel: Ein bestimmter Anteil der Gesamtfläche von privaten und öffentlichen Hoch- bzw. Tiefgaragen muss künftig dem Abstellen von Fahrrädern, Lastenrädern und Pedelecs vorbehalten sein. Für Pedelecs sind zudem Ladeeinrichtungen
vorzusehen. Wer sich umweltfreundlich fortbewegt, muss auch den gleichen Komfort wie Autobesitzer*innen erhalten. Es gibt keinen guten Grund, warum nur der Pkw und nicht auch das Fahrrad in einer Wohnanlagen-Garage sicher im Trockenen stehen darf. Für öffentliche Garagen gilt das umso mehr in einer Stadt, die sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben hat. Sie können sich sicher sein, dass wir Ihr Anliegen weiterverfolgen werden.
Liebe Grüße,
Ihre Maike Schaefer