Frage an Maike Schaefer von Nicolas H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Schaefer,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Frau Goertzen, zur geplanten Bebauung der Blumenstraße. Herr Bücking hat auf der Sitzung der Baudeputation unmissverständlich vor Zeugen erklärt, dass er sich zu spät intensiv in den Sachverhalt eingearbeitet habe. Er erkennt inzwischen auch, dass der Entwurf, was Bauhöhe und Bautiefe angeht, deutlich überdimensioniert ist und dass es besser wäre, das Bauvorhaben um ein komplettes Stockwerk zu reduzieren. Er stimmt dem Entwurf nur zu, weil „bereits viel Zeit ins Land gegangen sei“ und der Investor gedroht habe „nur so oder gar nicht zu bauen“.
Können Sie uns mitteilen, ob solch ein Verhalten und solch eine Arbeitsauffassung rechtens sind?
Es handelt sich in der Blumenstraße um ein höchst attraktives Grundstück in Bestlage. Wenn er Kastens von dem Bauvorhaben zurücktritt und Herr Caesar das Grundstück ausschreibt und anbietet, um dort in der im Quartier üblichen Bauweise Wohnraum zu schaffen (das entspricht ca. 3 bis 4 Wohnungen weniger), stünden etliche Investoren bereit. Ernsthaftes Interesse wurde bereits ehrlich bekundet. Die Aussage, dass man nur die Wahl zwischen der geplanten oder gar keiner Bebauung habe ist nachweislich falsch und nicht haltbar.
Könnte es sein, dass unter den o.g. Umständen der Entscheidungsprozess in der Deputation evtl. kein Bestand hat und neu abgestimmt werden müsste?
Wäre es möglich, unter diesen Umständen, einen anderen Investor zu wählen, der sich an die bestehenden Vorgaben im Ostertor hält?
Mit freundlichen Grüßen,
Nicolas Hrudnik
Sehr geehrter Herr Hrudnik,
da Sie unseren stadtentwicklungspolitischen Sprecher Robert Bücking direkt
ansprechen, der in dieser Woche auch am Podium der Bürgerinitiative
teilnehmen und für weitere Nachfragen zur Verfügung stehen wird,
übermittle ich Ihnen hiermit Robert Bückings Antwort auf Ihre Frage und
verbleibe mit freundlichen Grüßen:
Bei der Abwägung zwischen ?nur so? oder ?gar nicht? bin ich zu dem
Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Bauvorhabens Blumenstraße die
Nachteile überwiegen. Die Entscheidung in der Deputation auf der Grundlage
dieser Abwägung ist selbstverständlich rechtens.
Ich halte es für richtig, auf diesem Garagenhof Wohnungen zu bauen. Ich
halte das für einen Gewinn für die Blumenstraße, wenn dort Eingänge,
Balkone, Fenster und kleine Vorgärten entstehen statt die bisherige Mauer.
Nach Durchsicht der ?Verschattungsstudie? komme ich zu dem Ergebnis, dass
die alten Häuser der Bauernstraße genauso viel Schatten auf ihre Nachbarn
werfen, wie die neuen Häuser an der Blumenstraße auf ihre Nachbarn in der
Bauernstraße.
Der Bebauungsplan hat nach der Abstimmung in der Baudeputation
?Planreife?. D.h., von nun an hat der Eigentümer / Bauherr einen Anspruch
auf Genehmigung seines Bauvorhabens.
In der Sache: Die Stadtplanung hat sich mit dem Entwurf für drei
Stockwerke und ein Staffelgeschoss an der Höhe der Bebauung in der
Kreuzstraße und der Bauernstraße orientiert. Das ist eine wohl begründete
Position. Die Entscheidung, ob ein Stockwerk weniger oder mehr angemessen
ist, wird aus einer konkreten Analyse der örtlichen Verhältnisse und den
allgemeine Zielen der Stadtentwicklung (Bremen braucht mehr Wohnungen)
entwickelt.
Der Gesetzgeber steuert die Entwicklung auf dem Grundstück durch einen
Bebauungsplan. Dabei hat er selbstverständlich die einschlägigen
Regelungen des Baugesetzbuches zu beachten. Nach Durchsicht aller
Unterlagen habe ich keine Zweifel, dass dies geschehen ist.
Ich habe der Initiative gegenüber und auch in der Deputation erklärt, dass
ich in der Analyse der örtlichen Verhältnisse zu einem anderen Ergebnis
als die Stadtplanung komme. Auch dafür lassen sich gute Gründe anführen.
Dies sind aber keine rechtlichen Gründe. Ich hatte dann versprochen
herauszufinden, ob es möglich ist, diese Reduktion durchzusetzen, ohne das
Projekt zu gefährden. Es hat sich herausgestellt, dass dies nicht (mehr)
möglich ist.
Ihr Vorschlag, einfach einen anderen Investor zu wählen, geht an der
Wirklichkeit vorbei. Über die Frage, wer dort baut, entscheiden die
Eigentümer des Grundstücks und nicht die Stadt. Die Stadt entscheidet über
das Baurecht. Dieser Entscheidungsprozess ist - siehe oben - so gut wie
abgeschlossen.
Herzlichen Gruß
Robert Bücking