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Maike Schaefer
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Frage von Andrea S. •

Frage an Maike Schaefer von Andrea S. bezüglich Frauen

Bei der Bürgerinnenbefragung am 3.4. im Ausspann haben Sie erklärt, dass Ihrer Meinung nach keine Frau freiwillig in die Prostitution geht und dass Sie "natürlich dagegen sind, dass man Sex kaufen kann." Wie werden Sie sich nach der Wahl zu dieser Frage stellen? Werden Sie sich für die Einführung des Nordischen Modells (=Freierbestrafung, Sexkaufverbot) und gegen die Eröffnung weiterer Prostitutionsstätten in Bremen (z.B. Großbordell an der Duckwitzstraße) einsetzen?

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Antwort von
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Liebe Frau S.,

Prostitution findet statt in einem komplexen Geflecht aus Laufhäusern, Bars, Kinos, Wohnungsbordellen und, im schlechtesten Fall, der Straße. Frauen und Männer in unterschiedlichsten Lebenslagen bieten sexuelle Dienstleistungen an. Und es gibt im Bereich der Prostitution Kriminalität, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung. Wer diese bekämpfen will, muss die verschiedenen Formen der Prostitution differenzieren.

Das neue Bundes-Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Das grundsätzliche Ziel, einen besseren Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu bieten, unterstützen wir Grünen. Ob jedoch eine Verbesserung der Situation der Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, tatsächlich durch die im Gesetz verpflichtenden Unterstützungs- und Beratungsangebote erzielt wird, ist für uns abschließend noch nicht klar, da bisher nur wenige aussagebare Kenntnisse vorliegen. Positiv bewerten wir die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe auf Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes. Betreiber benötigen zukünftig eine Konzession. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist die Vorlage eines zulässigen Betriebskonzeptes. Daneben darf die örtliche Lage des Prostitutionsgewerbes nicht zu einer möglichen Gefährdung der Jugend führen. Die örtliche Lage darf auch nicht Gefahren oder sonstige erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lassen. Mit diesen sehr allgemeinen Formulierungen ist es künftig möglich, Prostitution z.B. in Wohngebieten oder in der Nähe von Wohngebieten wirksam zu verhindern.

Eine Freierbestrafung, wie sie das schwedische Sexkaufverbot vorsieht, sehen wir kritisch. Bislang fehlt der Beleg für die Wirksamkeit des Gesetzes, stattdessen ist eine enorme Schlechterstellung der Prostituierten eine bekannte Folge der schwedischen Regelung. Wir setzen stattdessen auf Beratung und wollen Organisationen fördern, die Wege aus der Prostitution heraus aufzeigen und Prostituierte dabei begleiten und unterstützen. Falls sich dennoch das schwedische Modell im Nachhinein und nachweislich wissenschaftlich fundiert als sinnvoll herausstellen sollte, sind wir bereit, unsere kritische Haltung zu überdenken. Derzeit zeigen aber die Erfahrungen aus Ländern, in denen Prostitution oder käuflicher Sex verboten sind, dass dies trotzdem stattfindet, aber unter erheblich schlechteren Bedingungen für die Frauen. Das hilft den Frauen gar nicht. Wenn illegale Prostitution nur noch heimlich stattfindet, bietet das den oft unter Zwang arbeitenden Prostituierten überhaupt keinen Schutz mehr.

Ich hoffe ich habe Ihre Frage beantwortet.
Ihre Maike Schaefer

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