Frage an Maike Schaefer von Manfred E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wann soll der Landesmindestlohn erhöht werden, auf welches Niveau und für welche Beschäftigten bzw. soll er dann auch für Beteiligungsgesellschaften des Landes gültig sein?
Sehr geehrter Herr E.,
Auf Initiative der rot-grünen Koalition wird ein Landesmindestlohn in Höhe von 11,13 Euro zum 1. Juli 2019 eingeführt. Die Höhe entspricht der niedrigsten Gehaltsstufe im öffentlichen Dienst. Der Landesmindestlohn gilt dann
§ für die Beschäftigten aller öffentlichen Unternehmen und
Einrichtungen (z. B. Flughafen), ausgenommen Aktiengesellschaften
§ für die Beschäftigten aller Zuwendungsempfänger (z. B. Sozial-,
Jugend- und Kultureinrichtungen)
§ für die Beschäftigten aller Einrichtungen, die
Entgeltvereinbarungen nach dem Sozialrecht abschließen (AWO, ASB und
Träger des sozialen Arbeitsmarkts)
§ für die Beschäftigten aller Unternehmen, die öffentliche Aufträge
erhalten (Straßenbau, Schulbau, Reinigung, Catering)
§ und auch für die studentischen Hilfskräfte der Hochschulen im Land Bremen.
Für künftige Erhöhungen wird eine Landesmindestlohnkommission ? bestehend aus Vertreter*innen der Tarifparteien ? dem Senat in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung von Kriterien wie Lebenshaltungskosten sowie Mieten- und Lohnentwicklung in Bremen Empfehlungen geben. Der Senat legt die Anpassungen alle zwei Jahre per Rechtsverordnung fest. Der Wirkungsbereich eines Landesmindestlohnes ist begrenzt. Mit dem Landesmindestlohn verbinden wir deshalb das Signal an die Bundesregierung, den geringeren Bundesmindestlohn endlich armutsfest zu machen. Das würde bundesweit die Lage vieler Menschen verbessern, die trotz Arbeit zum Ämtergang und Aufstocken gezwungen sind. Wer Tag für Tag in Vollzeit arbeitet, muss vom Lohn für diese Arbeit auch leben können. Das ist ein Kernpunkt sozialer Gerechtigkeit.
Und auch das unterstreichen wir GRÜNE: Ein höherer Mindestlohn ist nur eine Maßnahme unter vielen, um ein Leben in Armut trotz Arbeit zu verhindern, dringend notwendig sind darüber hinaus Maßnahmen
§ zum Abbau atypischer Beschäftigungsverhältnisse
§ zur Erhöhung von tarifgebundener Beschäftigung
§ zum Abbau von schlecht bezahlter Leiharbeit und
§ zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für Alleinerziehende
Liebe Grüße,
Ihre Maike Schaefer