Frage an Maike Schaefer von Sebastian W.
Sehr geehrte Frau Schäfer,
bis auf Sachsen-Anhalt, somit auch Bremen, interpretieren alle Länder das PsychThG so, dass man mit einem Masterstudium der Psychologie an einer Fachhochschule nicht qualifiziert ist, um die die Ausbildung zum Psychtherapeuten zu absolvieren. Nur ein universitärer Abschluss wird anerkannt. Das ist für mich unverständlich und aus persönlichen Gründen sehr ärgerlich. Lässt sich dieser Missstand korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen
S. W.
Sehr geehrter Herr Wedler,
>> ich kann Ihren Unmut verstehen. Viel zu lange hat der Bundesgesetzgeber es versäumt, das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zu überarbeiten und der im Zuge der Bologna-Reform entstandenen neuen Rechtswirklichkeit anzupassen. Diese Untätigkeit der Großen Koalition hat leider zu dem von Ihnen beschriebenen Missstand geführt und wurde von der grünen Bundestagsfraktion immer wieder kritisiert. Die in Sachsen-Anhalt praktizierte Gesetzesauslegung ist derweil von verschiedenen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in ganz Deutschland verworfen worden. Seit Anfang Januar liegt nun endlich ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, der die Ausbildung zum Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten auf eine völlig neue Grundlage stellen soll. Auch nach diesem Entwurf bleiben allerdings die Fachhochschulen von dem Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin und des Psychotherapeut sein soll, ausdrücklich ausgeschlossen. Wir Grüne werden uns in Bundestag und Bundesrat für eine einheitlichere, gerechtere und attraktivere Psychotherapeutenausbildung einsetzen. Vor dem beschriebenen Hintergrund kann ich Ihnen jedoch leider wenig Hoffnung machen, dass sich für Sie persönlich noch eine politische Lösung ergeben wird.
Herzliche Grüße,
Maike Schaefer