Frage an Maike Schaefer von Joachim L. bezüglich Finanzen
Für ca. 25000 Beamte und Versorgungsempfänger (Pensionäre, deren Witwen und Waisensollen) soll das Ergebnisse des Arbeitskampfes der Tarifangestellten übernommen werden. Allein die Ruhestandsbezüge kosten uns fast 500 Millionen €, Tendenz für 20 Jahre: steigend! Wer bietet dem Einhalt? Frau Sokol führt die Steigerung der Personalkosten auf 1,63 Milliarden € in ihrem Bericht richtig auf die Steigerungen der Pensionen zurück, da ja die Anzahl der Beschäftigten (auch Beamten gesunken wäre). Gefordert war die Übernahme des Abschlusses durchalle Gewerkschaften, von allen Parteien natürlich auch… wer legt sich schon als Parlamentarier mit den Beamten in der Verwaltung an?! Wählern mithin.
Seltsam nur: diskutiert man mit den Vertretern der Parteien an ihren Wahlständen und schneidet dieses Thema an, stimmen diese zu: Ja, es ist eine ungerechte Entwicklung zwischen Rente und Pension. Ja, es stimmt, dass eine 2,1%-Erhöhung der Gehälter z.B. bei einer Kita-Leiterin 60 € ausmacht, bei einem pensionierten Lehrer aber bis zu 90 € betragen kann. Ja, es stimmt, dass die Tarifangestellten durch ihre Tariferhöhungen ihre spätere Rente nur um wenige Euro steigern, aber ihr Arbeitskampf alle zwei Jahre zu immer weiter auseinanderdriftenden Versorgungen im Alter führt. Ein Durchschnittsrentner in Bremen wird im Juli eine Rentenerhöhung von 25 € erhalten, ein Durchschnittspensionär wird 60 € mehr an Altersbezügen bekommen
Besoldungsanpassungen für die Aktiven: JA
Mehr Polizisten und Lehrer: JA
Aber ein klares NEIN zur automatischen Erhöhung der Pensionen (erstritten durch Arbeiter und Angestellte) um ein Vielfaches der Rentenanpassung! Vorschlag: reduzieren der Pensionszuwächse auf die höchste erreichbare Rentensteigerung eines Bremer Rentners (Daten liefert die Rentenversicherung). Das entsprechende Besoldungsgesetz ist Ländersache. Die Partei, die das in Angriff nimmt, wird von mir im Mai gewählt! Werde ich „Nicht-Wähler“? Ihre Position?
Sehr geehrter Herr L.,
die Altersversorgung von Pensionären ist im Schnitt besser als die von Rentnern.
Allerdings wurde der Abstand verringert, indem die höchstmögliche Pension (nach mindestens 40 Jahren im öffentlichen Dienst) per Gesetz von ursprünglich maximal 75 Prozent des letzten Gehaltes auf maximal 71,75 Prozent gesenkt wurde.
Ich bin für eine bundesweit einheitliche Regelung der Beamtenbesoldung. Leider wurde 2006 dieses sinnvolle Verfahren abgeschafft. Ich finde, dass es bei Tariferhöhungen sogenannte Sockelbeträge geben muss. Eine Erhöhung um z.B. 2 Prozent bedeutet deutlich weniger für eine Kindergärtnerin als für einen Richter. Mit einem Sockelbetrag kann dafür gesorgt werden, dass gerade die unteren Lohngruppen im öffentlichen Dienst ein spürbares Plus im Portemonnaie haben. Deshalb ist es gut, dass für 2016 eine Besoldungserhöhung um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro vereinbart ist.
Es ist jedoch nicht möglich, die Pensionen an den Renten zu orientieren.
Die rechtlichen Vorgaben schreiben vor, die Pension an die Besoldung der aktiven Beamten zu orientieren.
Mit freundlichen Grüße,
Maike Schaefer