Frage an Maik Reichel von Alexander E. bezüglich Innere Sicherheit
"Ich gehe zum momentanen Zeitpunkt davon aus, dass sich in der "normalen" Ausübung Ihres Hobbys kaum zusätzliche Einschränkungen ergeben werden, soweit ich dies als Nicht-Sportschütze oder Jäger beurteilen kann. "
Sehr geehrter Herr Reichel,
das würde aber genau einem Verbot von Anscheinswaffen wiedersprechen, weil auch diese im Sportbereich weit verbreitet sind.
Oder bedeutet dies, dass nun Softair-Anscheinswaffen verboten werden, und ich dann auf Großkaliber umsteigen soll?
Ist das der Sinn dieser Debatte? Spielzeuge verbieten, und die, die den Sport ausüben wollen, sich scharfe Waffen kaufen sollen?
Sehr geehrter Herr Eggstein,
der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf zielt darauf an, dass auch weiterhin Schiessport unter kontrollierten Bedingungen möglich sein soll.
Ich bin im übrigen der Ansicht, dass Anscheinswaffen - ganz gleich, wleche Schussenergie sie erzeugen können - nicht mit dem Begriff "Spielzeug" bezeichnet werden dürfen. Die Passantin, die abends auf dem Heimweg ihrer Geldbörse beraubt wird, kann in diesem Moment nicht unterscheiden, ob sie mit einem "Spielzeug" oder einer echten Waffe bedroht wird.
Sehr geehter Herr Eggstein, ich hoffe hiermit meinen Standpunkt eindeutig dargestellt zu haben. Weiterführend möchte ich auf die Antwort der Frage von Herrn Ingold verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB