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Maik Reichel
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Frage von Katrin H. •

Frage an Maik Reichel von Katrin H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Mindestlohn / Briefdienst !!! Alle öffentlichen Ausschreibungen (Finanzämter, Gerichte, Stadtverwaltungen usw.) werden nach Tiefstpreisen für Briefsendungen entschieden. Dort werden die Dumpingpreise überwiegend herausgefordert.
Wie wollen Sie verhindern, dass z.B. private Briefdiensten bei Mindestlohn aufgeben müssen?

MfG
Hödt-Runge

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hödt-Runge,

vielen Dank für Ihre Mail.

Es ist augenscheinlich so, dass bei Ausschreibungen nur das niedrigste Angebot zum Zuge kommt. Dies ist aber ein Irrtum, denn es geht darum, den günstigsten Anbieter zu finden. Dazu zält eben nicht nur der grünstigste Preis. Gerade im öffentlichen Bereich sollte deshalb Sorge dafür getragen werden, dass der zum Zuge kommende Bewerber auch faire Löhne zahlt. Dies kann übrigens auch in Ausschreibungen festgehalten werden.

Wenn es einen Mindestlohn gibt, sind in diesem Falle die Wettbewerbsbedingungen gleich. Einen niedrigeren Lohn als den Mindestlohn zu zahlen ist dann gesetzlich untersagt. Also kann es ein Aufgeben aus diesem Grund nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB