Frage an Maik Reichel von Andreas M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Reichel,
In der Drucksache 16/6961 vom 07.11.2007 verlangen einige Abgeordnete sowie die Bundestagsfraktion „Bündnis 90/ die Grünen“ zusätzliche Verschärfungen des Waffenrechts bzw im Grundtenor eine weitere Annäherung an das Totalverbot des legalen Waffenbesitzes (oder wie sonst ist dieser Vorstoß der in der Drucksache Genannten zu verstehen?).
Quelle: http://dip.bundestag.de/btd/16/069/1606961.pdf
Ich sehe mich als Sportschütze für die weitere Zukunft in der weitestgehend ungehinderten (soweit es die derzeitigen Gesetzgebungen gestatten) Ausübung meines Sports/Hobbys mehr als nur gefährdet. Denn die derzeitigen Tendenzen deuten klar in Richtung einer Zukunft, in der der legale Waffenbesitz verboten und unter Strafe gestellt wird.
Die fortschreitende Beschneidung unserer Rechte, die scheibchenweise Wegnahme waffenrechtlicher Zugeständnisse usw usf .
All das deutet auf eine düstere Zukunft für Sportschützen, Jäger und Waffensammler hin!
Und genau darauf zielt meine Fragestellung an Sie ab:
Was gedenkt Maik Reichel in seiner Eigenschaft als "mein" Bundestagsabgeordneter zu unternehmen, um mir auch in der Zukunft eine weitestgehend uneingeschränkte Ausübung meines Sports/Hobbys zu ermöglichen?
Mir ist klar, dass EIN Maik Reichel alleine sicher nicht die Welt verändern kann. Aber wenn es mehrere Maik Reichels gäbe, die sich auch für die Belange der Mitglieder eines der in den vergangenen Monaten wohl umstrittensten Bevölkerungsteils einsetzen, ließe sich vielleicht auch für uns, die Legalwaffenbesitzer, etwas Positives bewegen.
In Anlehnung an den Slogan "Du bist Deutschland":
Auch ich bin die (sogenannte) Waffenlobby... und auch die (sogenannte) Waffenlobby stellt die Wähler, die Abgeordneten wie Ihnen ihr Mandat gewähren.
MFG
Andreas Milde
P.S.
Präzisierung meiner Fragestellung gern per Email, der der volle Text hier in seiner gesamten Länge nicht hinein passt.
Sehr geehrter Herr Milde,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage bedanken. Ihre Bedenken bezüglich einer Verschärfung des Waffenrechts kann ich vorbehaltlich der Innenausschussanhörung am 13. Februar 08 und in Kenntnis des Regierungsentwurfes nicht in vollem Umfang teilen.
Die derzeitige Überarbeitung/Verschärfung des Waffenrechtes greift laut Gesetzentwurf drei wichtige Probleme auf. So passt der Gesetzgeber u.a. die rechtlichen Standards beim Verbringen von Waffen in andere EU-Mitgliedsstaaten an geltendes Europäisches Recht an. Hierbei werden insbesondere die Meldepflichten verschärft. Nächstes eklatantes Problem, welches der Regierungsentwurf aufgreift, betrifft die vermehrt missbräuchlich auftretenden Anscheinswaffen. Nun mag man davon halten, was man möchte; die Frage, ob Kinder unbedingt mit (Spielzeug-)Waffen spielen sollten, ist ohnehin sehr umstritten.
Allerdings ist das vermehrte Auftauchen von Spielzeug- aber auch Schreckschusswaffen im Zusammenhang mit Straftaten ein aktuelles Problem, dem nachgegangen werden muss. Der derzeitige Entwurf sieht in diesem Zusammenhang ein konsequentes Vorgehen vor. Ich gehe davon aus, dass zumindest im Bereich der Softair-Waffen deutliche Grenzen gezogen werden. Last, but not least wird es höchstwahrscheinlich zu einer Veränderung im Bereich des Waffenerbrechtes kommen. Inwieweit das Besitzrecht von vererbten Waffen am Ende beschnitten wird, hängt nicht zuletzt auch von der ausstehenden Anhörung ab. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man davon ausgehen, dass sich der rechtliche Rahmen für vererbte funktionstüchtige Waffen deutlich straffen wird. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass diese Veränderung auch im Sinne von Sportschützen und Jägern ist. Schließlich liegt der verantwortungsvollen Umgang mit Waffen in ihrem ureigensten Interesse, da sie hierfür geschult worden sind und die Rahmenbedingungen bestens kennen.
Weiterhin äußerten Sie Bedenken mit Blick auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne. Hierzu möchte ich Ihnen, auch im Namen meiner Fraktionskollegen, deutlich machen, dass der Besitz von funktionsfähigen Waffen zum Zwecke sportlicher Betätigung oder Jagd auch weiterhin möglich sein muss. Allerdings möchte ich Ihnen auch deutlich erklären, dass darüber hinaus mein Verständnis (gerade beim Besitz von Schreckschusswaffen) sehr begrenzt ist. Ich gehe zum momentanen Zeitpunkt davon aus, dass sich in der „normalen“ Ausübung Ihres Hobbys kaum zusätzliche Einschränkungen ergeben werden, soweit ich dies als Nicht-Sportschütze oder Jäger beurteilen kann. Ich bin in diesem Zusammenhang gespannt, welche neuen Blickwinkel sich durch die ausstehende Anhörung erschließen werden.
Sehr geehrter Herr Milde, ich gehe davon aus, dass ich Ihre Frage soweit es zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist, beantwortet habe. Sollten Sie darüber hinaus Fragen (auch zum Ergebnis der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages) haben, steht es Ihnen selbstverständlich frei, diese hier zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Reichel, MdB