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Maik Reichel
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Frage von Hartwig F. W. •

Frage an Maik Reichel von Hartwig F. W. bezüglich Recht

Was halten Sie von der Onlineüberwachung ?

Glauben Sie daran, daß irgendein Terrorist oder sonstiger Krimineller mit einem Computer online geht, auf dem für ihn wichtige Details von irgendwelchen Planungen oder Verbindungen gespeichert sind?

Sind Sie MdB´s tatsächlich so naiv diesen Ausführungen des Herrn Schäuble oder auch anderen Scharfmachern bedingungslos zu folgen?

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Sehr geehrter Herr Wegener,

die Maßnahme Onlinedurchsuchung ist faktisch die Weiterentwicklung des schon oft diskutierten Themas Vorratsdatenspeicherung. Man könnte es auch technisch als „aktive Datensammlung“ definieren (Vorratsdatenspeicherung ist ein passives Mittel).

Bevor man sich allerdings dem Problem widmet, ist generell etwas festzustellen: Die allgemeine Sicherheitslage in Deutschland hat sich in den letzten Jahren stetig verschärft. Fakt ist ebenfalls, dass sich staatliche Institutionen im Kampf gegen organisiertes Verbrechen, stets in einer Situation befinden, in der sie nur reagieren können. Fakt ist allerdings auch, dass Deutschland zu den sichersten Nationen gehört.

Führt man sich diese Probleme vor Augen, muss man feststellen, dass die Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland in den seltensten Fällen auf Augenhöhe (mit den gleichen Vorraussetzungen) mit Kriminellen und Terroristen operieren. Als Parlamentarier hat man angesichts dieser Situation abzuwägen, ob man den Sicherheitsorganen neue Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung in die Hand gibt, oder der Schutz der Persönlichkeit überwiegt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich zu diesem Punkt eindeutig positioniert und reagiert damit auf die Globalisierung des Verbrechens.

Die Welt ist durch das Internet und viele andere schnelle Möglichkeiten des Datentransfers näher zusammengerückt. Informationen, die vor 15 Jahren noch mühsam per Schriftverkehr ausgetauscht werden mussten, werden heute in vielfacher Menge und einem Bruchteil der Zeit ausgetauscht. Das gilt sowohl für normale e-Mails, als auch für mp3-Dateien, Bauanleitungen für Bomben oder Kinderpornographie. Und genau dies sind die Probleme vor denen die Sicherheitsbehörden heute stehen.

Alle diese Aktionen nutzen den Schutz einer stetigen Datenflut, um sich hinter ihr zu verstecken. Diese Datenflut zu überblicken und somit Verbrechen auf die Spur zu kommen, ist in Echtzeit faktisch nicht realisierbar. Aus diesem Problem heraus und dem Wissen, dass es bestimmte Muster gibt, um Straftaten auch im Internet zu verfolgen, wurde schon vor Jahren das Instrument der Vorratsdatenspeicherung (zunächst über 3 Monate) eingeführt. Hierzu sei mir der Hinweis gestattet, dass der Deutsche Bundestag der Verlängerung des Speicherzeitraumes eigentlich widersprochen hat, die Bundesregierung unter Führung der Bundeskanzlerin und des Innenministers dem allerdings auf EU-Ebene zugestimmt hat.

Nun kann man sich natürlich trefflich darüber streiten, welches Mittel in welchem Umfang angemessen ist. Fakt ist jedoch, dass Vorratsdatenspeicherung momentan das mit Abstand erfolgreichste Mittel zur Bekämpfung organisierter Kriminalität ist, das den deutschen Sicherheitsbehörden momentan zur Verfügung steht, und gerade die Fahndungserfolge der letzten Monaten sind beispielhaft hierfür.

Die Union versucht derzeit, die terroristische Bedrohung für parteipolitische Auseinandersetzungen zu instrumentalisieren. Die Union und der Bundesinnenminister tun weiterhin so, als würden uns konkrete Handlungsmöglichkeiten bei der Terrorismusbekämpfung fehlen. Die SPD-Fraktion ihrerseits erwartet jetzt vom Bundesinnenminister, dass er dem Parlament und seinen Gremien konkret benennt, wo es bei der inneren Sicherheit aus seiner Sicht Nachholbedarf gibt.

Zum Thema Onlinedurchsuchung seien mir an dieser Stelle ein paar Bemerkungen gestattet: Ab Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Ende letzten Jahres in Kraft getretene Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das Onlinedurchsuchungen seitdem erlaubt. Das Urteil wird ein paar Monate darauf erfolgen, so lange sollte man in dieser Frage abwarten. Die SPD wird nicht das Schüren von Ängsten zu Gesetzen nutzen, die nicht ordentlich und in Ruhe durchdacht und überprüft sind.

Sollten sich für mich Zweifel in der Rechtfertigung und Anwendung eines Gesetzentwurfes geben, wie auch immer er aussehen mag, werde ich diesem nicht zustimmen.

Sehr geehrter Herr Wegener, bitte lassen Sie sich versichern, dass kein Mitglied der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag leichtfertig solche Entscheidungen trifft. Wir alle befinden uns in einem ständigen Austausch mit Berichterstattern, Sicherheitsbehörden und Datenschützern, und sind stets bemüht, die freiheitlich-demokratischen Rechte unseres Grundgesetzes zu wahren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB