Frage an Maik Reichel von Klaus Dieter B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Reichel!
Unser Sohn (16) besucht seit September 2007 eine Berufsbildente Schule in Weißenfels, mit den Wunsch später das ABI und dann ein Studium mit dem Ziel Arzt zu werden,
zu beginnen.
Leider sind wir eine Bedarfsgemeinschaft im sogenannten
Hartz IV und unser Geld ist knapp. Da ein Antrag auf Bafög abglehnt wurde ??? (Begründung: " weil er noch bei seinen lebt ") müssen wir nun auch noch alle anfallenden Kosten tragen, was sich gut und gerne im Monat auf 150 € bis 200 € zusätzliche Ausgaben beläuft (öffentliche Verkehrsmittel; Bücher; Verpflegung; Schulmaterialien etc.)
Ich hoffe Ihnen ist der Regelsatz der ARGE lt. SGB II den einem Menschen pro Tag zu gebilligt wird bekannt.
Ich kann nicht glauben, das von unseren Staat wirklich verlangt wird seinen Berufswunsch wegen Armmut aufzugeben, weil wir es uns finanziell nicht leisten können.
In unseren Massenmedien wird doch immer der Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften angeprangert, wie erst kürzlich Herr Köhler im TV wieder bestätigte.
Auf Nachfragen und Recherchen im Internet und öffendlichen Ämtern konnte uns bisher keiner eine befriedigende Antwort geben.
Müssen wir damit leben? (???friss oder stirb???)
Denn es steht immer noch die Frage, geben wir Ihm zu essen und kleiden Ihm ein, oder lassen wir Ihm seinen Berufswunsch?
Übrigens haben wir noch einen Sohn von 6 Jahren zu versorgen, der jetzt schon in dieser Sache Fagen stellt; die wir zum Teil nicht immer beantworten können. ??? Warum???
Ist das die, durch unsere Regierung gewollte Familien und Bildungspolitik, denn dann wird Sie es nicht weit bringen, wenn man bedenkt das zum regieren auch ein Volk gehört, und davon die kleinste Zelle die Familie ist.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Tips und Ratschläge nehmen wir gerne dankbar entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dieter Bergk
Sehr geehrter Herr Bergk,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Leider geht aus Ihrem Anliegen nicht konkret hervor, in welcher schulischen Ausbildung sich Ihr Sohn derzeit befindet. Das BAföG unterscheidet bei Schülern drei Situationen, die jeweils unterschiedliche Fördermöglichkeiten vorsehen.
Es unterscheidet die zweijährige schulische Berufsausbildung, das berufsvorbereitendes Jahr und die Schulbildung mit dem Ziel der allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife. Da Sie angegeben haben, dass Ihr Sohn diese Schule mit dem Wunsch auf ein Abitur besucht, gehe ich davon aus, dass er den Teil Fachgymnasium der berufsbildenden Schule in Weißenfels besucht. Dies kommt dem Besuch einer normalen Sekundarschule bzw. eines Gymnasiums gleich.
Da es sich hierbei nicht um eine Berufsausbildung handelt, ist das BAföG für diese Schulausbildungen faktisch nicht zuständig. Ausnahmen hiervon kennt das Gesetz lediglich im Paragraph 2 Abs. 1a BAföG, welcher folgende Sonderfälle vorsieht:
1.) Wohnung der Eltern ist von der Ausbildungsstätte unzumutbar (mind. 2 h Fahrtzeit) entfernt.
2.) Der Auszubildende lebt im eigenen Haushalt und ist bzw. war verheiratet.
3.) Der Auszubildende lebt mit mindestens einem leiblichen Kind im eigenen Haushalt.
Diese Ausnahmeregelungen treffen naturgemäß selten auf 16-jährige Schüler zu. Ich möchte nochmals betonen, dass Ihr Sohn kein BAföG bekommt, weil er sich nicht in einer Berufsausbildung befindet, sondern ein normaler Schüler ist. Nichtsdestotrotz kann ich Ihre Unzufriedenheit nachvollziehen, da natürlich auch das SGB II seine Grenzen hat.
Beim Thema Schülerbeförderung, welche für Ihren Sohn momentan ca. 49 Euro bei einem Monatsticket ausmachen sollte, möchte ich an dieser Stelle auf einen Beschluss des letzten SPD-Landesparteitag vom September 2007 verweisen, der die SPD-Landtagsfraktion damit beauftragte darauf hinzuwirken, dass das Land die Kosten der Schülerbeförderung auch nach dem 10. Schuljahr übernimmt. Sollte man sich an diesem Punkt mit dem Koalitionspartner einigen, wäre dies sicherlich für viele Menschen in unserem Bundesland ein Schritt in die richtige Richtung. Zu weiteren Fragen, die dieses konkrete Thema der Landespolitik betreffen, darf ich an meine Landtagskollegin, Frau Krimhild Fischer verweisen.
Sehr geehrter Herr Bergk, ich hoffe hiermit Ihre Fragen ausführlich beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB