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Maik Reichel
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Frage von Michael H. •

Frage an Maik Reichel von Michael H. bezüglich Recht

Werter Herr Reichel,

Sie haben gemäß der Drucksache 16/5924 der Änderung des WaffG zugestimmt.

Mich würden Ihre Beweggründe interessieren.
Weiterhin bin ich sehr gespannt, auf welche Weise Sie diese "Lösung" praktisch durchsetzen wollen.
Für eine Begriffserklärung zu "gefährliche Messer" wäre ich Ihnen ebenfalls sehr dankbar.

Als Anmerkung meinerseits. Die Durchführungsbestimmungen zur letzten WaffG Änderung aus dem Jahr 2002 fehlen bis zu heutigen Tag.

M. Harr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Harr,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11.07.07.

Das zentrale Anliegen der jüngsten Änderung – die übrigens auf eine Bundesratsinitiative Hamburgs zurückgeht – ist die Möglichkeit, in gewissen Teilen des öffentlichen Raumes das Tragen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes verbieten zu können. Hintergrund dieser Initiative waren eine große Anzahl von Gewaltdelikten - allen voran Messerstechereien, die zu zahlreichen Verletzten führten. Aus diesem Grunde traten die Landesregierungen vor kurzem an den Deutschen Bundestag heran und äußerten den Wunsch, zukünftig selbst auf Grundlage von Rechtsverordnungen „waffenfreie Zonen“ an Brennpunkten von Gewalttaten einrichten zu können; diesem Wunsch wollten sich die Koalitionsfraktionen nicht entziehen.

Unter „gefährlichen Messern“ im Sinne dieser Änderung sind im Übrigen solche Messer mit feststehender Klinge oder auch so genannte „Butterfly-Messer“, also keinesfalls alltägliche Gegenstände wie z.B. Taschenmesser, zu verstehen.

Die Umsetzung dieser Änderung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer, die ja auch die Kompetenz für Polizeiaufgaben besitzen, z.B. durch verstärkte Videoüberwachung, stärkere Polizeipräsenz oder lageabhängige Kontrollen durch die Polizei.

Die auf Drucksache 16/5924 vorgesehenen Modifikationen am Waffengesetz sind aber bei weitem nicht ausreichend. Daher begrüße ich es außerordentlich, dass im kommenden September eine Novelle des deutschen Waffenrechts angegangen werden soll; zu diesem Zeitpunkt erwarten wir dazu einen Entwurf des Bundesinnenministeriums. Nach den Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion muss im neuen Waffenrecht dann z.B. auch das Verbot von so genannten Anscheinswaffen, die in der Vergangenheit mehrfach zu gefährlichen Missverständnissen geführt haben, geregelt werden. Auch das so genannte Erbenprivileg muss neu geregelt werden, da es bei der letzten Novelle auf 5 Jahre befristet wurde. In diesen 5 Jahren wurde der Industrie Zeit eingeräumt, technische Möglichkeiten zu entwickeln, geerbte Waffen durch ein Blockiersystem die Schießfähigkeit zu nehmen, ohne sie zu zerstören.

Bei der anstehenden Novelle des Waffenrechts wird die SPD-Fraktion bemüht sein, einen sinnvollen Kompromiss zwischen Sicherheitsinteressen von Bürgerinnen und Bürgern und den Belangen von z.B. Jägern, Sportschützen oder auch Sammlern zu finden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

Ihr Maik Reichel, MdB