Frage an Maik Reichel von Michael B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Reichel ,
ab wann und wo kann ich die SED - Opferrente im Burgenlandkreis beantragen.
DANKE
Mit freundlichen Grüssen
Michael Boblenz
Sehr geehrter Herr Boblenz,
vielen Dank für Ihre Frage!
Wie Sie sicher wissen haben Bundestag und Bundrat im Juni bzw. Juli das so genannte 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz verabschiedet. Derzeit ist beabsichtigt, es zum 01.09.2007 in Kraft treten zu lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch nicht klar, welche Behörde genau für die Antragsstellung zuständig sein wird. Momentan kann ich Ihnen raten, sich an das Landesverwaltungsamt zu wenden. Sollten Sie Inhaber einer Bescheinigung nach § 10, 4 HHG sein, empfehle ich als Ansprechpartner zunächst die VGem Wethautal bzw. ergänzend das Sozialamt des Landkreises.
Das Bundesjustizministerium hält zu dieser Thematik auf seinen Seite unter
http://www.bmj.bund.de/enid/00520d7e84d094e38ddd9f0c5f78e83a,9c9621305f7472636964092d0932363430/Rechtsfolgen_der_Deutschen_Einheit/Rehabilitierung_fuer_die_Opfer_des_SED-Regimes_8u.html
Ich rechne damit, nach der Verkündung des Gesetzes näheres sagen zu können; wenn Sie in meinem Berliner Büro unter maik.reichel@bundestag.de eine kurze Notiz in dieser Angelegenheit hinterlassen, setze ich mich zum gegebenen Zeitpunkt sehr gern mit Ihnen in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB