Frage an Maik Reichel von Heinz G. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Reichel,
das im Oktober 2004 von Herrn Schily und Herrn Bsirske erstellte Eckpunktepapier sah vor, dass erworbene Versorgungsansprüche bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ungeschmälert mitgenommen werden können. Soweit mir bekannt ist, ist eine entsprechende gesetzliche Regelung hierzu wohl angeschoben worden, dann aber durch die Neuwahl des Bundestages zunächst auf Eis gelegt worden. Wann bitte ist mit einem Fortgang der Sache zu rechnen ?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Gorris
Sehr geehrter Herr Gorris,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als Berichterstatter der SPD-Fraktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestages bin ich in diesen Tagen durchaus mit der von Ihnen angesprochenen Thematik befasst.
Kürzlich liess der Bundesinnenminister Schäuble wissen, dass in seinem Hause derzeit ein Eckpunktepapier zu einem erneuten Anlauf einer Dienstrechtsreform erstellt wird. Im kommenden Jahr wird der vom Ministerium des Innern entwickelte Referentenentwurf eines Gesetzes in die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung gehen, bevor Ende März das Bundeskabinett mit der Angelegenheit befasst wird. Noch vor der nächsten Sommerpause im Juli 2007 sollen dann auch die parlamentarischen Beratungen in unserem Hause abgeschlossen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mit dem Inkrafttreten eines veränderten Dienstrechts im Januar 2008 zu rechnen.
Das von Ihnen angesprochene Bsirske/Schily-Papier aus dem Jahre 2004 und auch der daraus entwickelte Entwurf eines Strukturreformgesetzes der alten Bundesregierung, der, wie von Ihnen korrekt angemerkt, auf Grund der Neuwahlen nicht mehr verabschiedet werden konnte, stellen im übrigen - wie im Koalitionsvertrag verankert - weiterhin die Grundlage der Verhandlungen in der Koalition dar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und wünsche ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Ihr
Maik Reichel, MdB