Frage an Maik Reichel von Christopher B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Reichel,
Im dem Gesetzes entwurf zur Verschärfung der Waffengesetzes heißt es im § 118 a das Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation Verboten werden sollen bzw alle Teilnehrmer und Veranstalter über eine Ordnungswidrigkeit zu bestrafen sind.
Gehört Ihrer Meinung nach Paintball bzw. das Makieren von Gegenspielern zu Tötungs- oder Verletzungssimulationen?
Ich finde das dieses nicht zutrifft.
1. Makierte Spieler scheiden aus dem Spiel aus und verlassen das Feld bzw. begeben sich in Vorgesehen Bereiche.
2.Kein makierter Spieler bleibt liegen und stellt sich Tod
3.Kein makierter Spieler fängt an zu humpel und ruft nach einem Sani.
Was sagen Sie dazu?
MFG
Sehr geehrter Herr Behm,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ohne mich juristisisch dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt nähern zu wollen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre ablehnende Haltung zur Frage eines möglichen Verbotes des Paintball-Sportes teile. Nach mir vorliegenden Informationen (Stand Freitag, 22.05.09) wird dies auch nicht weiter angestrebt. Zusätzlich möchte ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Seidel vom 08.05.09 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB