Frage an Maik Beermann von Olaf van den E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beermann,
ich erlaube mir Ihnen einigen Fragen zu unserer Asylpolitik zu stellen die meinen Bekanntenkreis und mich beschäftigen, wir jedoch keine eigenen Antworten dazu finden.
Aktuell in den Medien ist immer wieder in Talk und Diskussionsrunden sowie Presse die Frage zu vernehmen "Warum werden abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerber aus sichernen Drittländern nicht abgeschoben sondern fallen fortdauernd uns Steuerzahlern zur Last"?
In meinem Bekanntenkreis sowie als auch ich, wir finden keine Antwort auf diese Frage. Interessant ist die Tatsache das im deutschen Abschiebeverhalten kein Unterschied festzustellen ist bei Personen mit positiven Asylanträgen oder eben jenen mit abgelehnten Asylanträgen. Es macht faktisch keine Unterschied weil beide Personengruppen in Deutschland verbleiben. Warum also bemühen wir unsere Justiz und Behörden mit langwierigen Untersuchungsverfahren? Und warum werden abglehnte Asylbeweber nicht stringent ausgewiesen?
Für Ihre Bemühungen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.
Olaf van den Ecker
Sehr geehrter Herr v. d. E.,
haben Sie vielen Dank für Ihrer Frage. Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (maik.beermann@bundestag.de ), per Telefax (030-227 76597) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Beermann