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Maik Beermann
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Frage von Peter M. •

Frage an Maik Beermann von Peter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Beermann ...

Ende 2014 wurde über folgenden Gesetzentwurf diskutiert:

"§ 55c Soldatenversorgungsgesetz wird wie folgt geändert:"
(Auszug)
a) Nach Absatz 1 Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt:
„Bei Soldaten, die wegen Überschreitens der für sie festgesetzten besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind, wird die Kürzung nach Satz 1 bis zum Ende des Monats, in dem sie die Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit (§ 5 des Bundespolizeibeamtengesetzes) erreichen, ausgesetzt. Satz 3 ist nicht anzuwenden, sobald Leistungen aus den durch das Familiengericht übertragenen oder begründeten Anwartschaften oder Anrechten aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten oder nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz gewährt werden.“

Wie ist die aktuelle Situation hierzu ?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Moritz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Moritz,

das gesamte Gesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13.05.2015 in Kraft getreten. Dieses Datum gilt bis auf die Arbeitszeitregelung für alle enthaltenden Maßnahmen.

Für Nachfragen, wenden Sie sich bitte direkt an mein Berliner Büro. Dort können Sie mich unter maik.beermann@bundestag.de erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Maik Beermann