Frage an Maik Beermann von Gerhard C. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Beermann,
warum ist in Bundesländern mit Studienbeiträgen der Ausbildungsfreibetrag genau so niedrig wie in solchen, die die Familien nicht damit belasten?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Cremer
Sehr geehrter Herr Cremer,
der übliche Ausbildungsbedarf wird nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in erster Linie durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten.
Damit sei eine Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn Sie für ein volljähriges Kind, das sich noch in Berufsausbildung befindet, Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge haben und das Kind auswärtig untergebracht ist (z. B. an der Ausbildungsstätte vor Ort), steht Ihnen ein Ausbildungsfreibetrag (so genannter Sonderbedarfsfreibetrag) zu. Studiengebühren zählt der Bundesfinanzhof aber nicht zum Sonderbedarf, dieser Bedarf leitet sich nach Ansicht der Richter ausschließlich aus der auswärtigen Unterbringung des Kindes ab.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Beermann