Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es schnellstmöglich verboten wird, Mieter per Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit zu räumen, obwohl sie ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben?
Sehr geehrter Herr Außendorf,
in Bergisch Gladbach gibt es eine außerordentlich hohe Zahl von Räumungsurteilen und Zwangsräumungen, selbst bei schwerer psychiatrischer Erkrankung - z.B. einer schweren Depression - der Mieter. Gleichzeitig gibt es große Wohnungsnot und zu hohe Mieten. Ferner gibt es menschenunwürdige Verhältnisse in Notunterkünften für wohnungslose Menschen. Immer mehr einkommensarme Menschen konkurrieren um immer weniger bezahlbare Wohnungen. Ein gesetzliches Verbot, Mieter per Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit oder gar Obdachlosigkeit zu räumen, obwohl sie ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist vollständig bezahlt haben ("Schonfristzahlung"), ist dringendst erforderlich und war bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Werden Sie sich persönlich für ein schnellstmögliches Verbot einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen