Was genau soll für internationale Unternehmen mit diesem Gesetz der Anreiz sein, die unschlagbare Attraktivität intransparenter Urteile ausserhalb des Lichts der Öffentlichtkeit aufzugeben?
Sehr geehrter Herr Karaahmetoglu, am 04.07. hat der Deuschte Bundestag ein Gesetz zur Einführung von Commercial Courts beschlossen. Die Idee dahinter ist das Etablieren eines möglichst anerkannten deutschen Standortes, der internationale Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten in englischer Sprache verhandeln kann.
Dies dürfte auch aus dem nicht zufriedenstellenden Umstand einer Paralleljustiz, also der wachsenden Zahl von undemokratischen, intransparenten Schiedsgerichten und deren verständlicher Inakzeptanz in der Bevölkerung demokratischer Gesellschaften sein.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für ihre Frage.
Sie haben Recht, wenn Sie beklagen, dass die Verhandlung von Wirtschaftsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten ein Problem sein kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Expertise nicht mehr an staatlichen Gerichten aufgebaut werden kann, weil nicht genug Fälle verhandelt werden. Dennoch sind Schiedsgerichte ein legitimes Mittel der Konfliktbeilegung – sie sind sogar in unsere Zivilgerichtsbarkeit eingebettet und vom Staat anerkannt. Natürlich ist durch die Geheimhaltung nicht alles transparent. Gleichwohl macht es Sinn über Geschäftsgeheimnisse im Zuge des Verfahrens Stillschweigen zu vereinbaren. Schließlich geht der Wettbewerb zwischen Unternehmen auch nach gefälltem Urteil weiter.
Die Commercial Courts stärken den Justizstandort Deutschland, indem sie ein attraktives Gesamtkonzept anbieten. Dabei werden die Vorteile von Schiedsgerichten zum Teil übernommen. Dazu gehören nicht nur Aspekte der Diskretion. Das Gesetz ermöglicht vielmehr auch die Vereinbarung eines Organisationstermins und die Führung eines Wortprotokolls. Somit können Streitparteien den Prozess besser planen und dokumentieren.
Außerdem ist der Zugang zum Bundesgerichthof durch die zulassungsfreie Revision bei erstinstanzlichen Verhandlungen vor dem Commercial Courts sehr attraktiv: in kurzer Zeit können große Unternehmen somit ein höchstrichterliches Urteil erwirken.
Der internationale Vergleich zeigt, dass Commercial Courts ein interessantes Angebot für Unternehmen darstellen können.
Außerdem sind die Commercial Courts ein erster Schritt in Richtung einer internationaleren und attraktiveren Justiz. Erstmals ist Englisch explizit die Gerichtssprache.
Ob das Vorhaben Erfolg hat, werden wir genau beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB