Frage an Maaret Westphely von Ingo D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Westphely,
mit welcher Berechtigung werden eigentlich im Nds. Landtag Funktionszulagen gewährt, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Zahlung derartiger Zulagen bis auf die Funktion des Fraktionsvorsitz für verfassungswidrig erklärt hat?
Sehr geehrte Frau Dörenkämper,
die Zahlung von Funktionszulagen wird im nds. Abgeordnetengesetz geregelt. Unter dem folgenden Link: http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen_wp_17/5501_bis_6000/?page=5 finden Sie in der Landtagsdrucksache mit der Nummer 17/5780 die Rechnungslegung der Fraktionen für das Jahr 2015 wo man unter „Vergütungen an Fraktionsmitglieder“ sehen kann welche Abgeordneten welche Zulagen bekommen (aufgeteilt nach den im Landtag vertretenen Fraktionen).
In der Sache teilen wir die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Zahlung einer Zulage nur auf die Funktion des Fraktionsvorsitzes beschränkt sein sollte. Dies stellt auch klar, dass alle anderen Abgeordneten gleich sind. Vor diesem Hintergrund werden Sie der Drucksache konsequenterweise entnehmen können, dass für die Grünen alleine die Fraktionsvorsitzende eine - im Vergleich zu den anderen Fraktionen - sehr viel geringere Zulage in Anspruch genommen hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Maaret Westphely