Frage an Lydia Hüskens von Peter W. bezüglich Recht
Wie sehen Sie die Zukunft der Föderalismusreform (vor allem aus der Sicht des Landes Sachsen-Anhalt)?
Sehr geehrter Herr Werner,
grundsätzlich begrüßt die FDP die Föderalismus-Reform. Sie ist überfällig und wird von der FDP in Sachsen-Anhalt unterstützt. Wir hätten uns aber eine umfassendere Diskussion unter Einbeziehung der Oppositionsparteien in Berlin und den Ländern gewünscht.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Teilbereiche der Föderalismusreform sehen wir einige Bereiche kritisch bzw. lehnen diese ab:
Die Erteilung einer Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht ihre Landesbeamten unterschiedlich zu besolden lehnen wir ab. Falls die Übertragung der Zuständigkeit trotzdem verabschiedet werden sollte, dann werden wir uns dafür einsetzen, dass in Sachsen-Anhalt von der Öffnungsklausel kein Gebrauch gemacht werden wird. Unserer Auffassung nach könnte die von der Föderalismuskommission vorgeschlagene vollständige Übertragung der Kompetenzen des Dienst- und Besoldungsrechts auf die Länder zu unterschiedlichen Haushaltslagen in den Bundesländern bedingt durch unterschiedliche wirtschaftliche und finanzielle Ausgangslagen dazu führen, dass es zu einem starken Lohngefälle zwischen den Bundesländern kommt. Als Folge würden dann hoch qualifizierte und motivierte Beamte in Bundesländer mit höherem Lohnniveau ziehen und gerade die östlichen Bundesländer kämen unter starken Druck.
Die Übertragung des Strafvollzugs auf die Länder sieht die FDP in Sachsen-Anhalt kritisch. Die bisherige bundesweite Regelung des Strafvollzugs hat sich bewährt. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder birgt die Gefahr, dass der Sicherheitsstandard der Justizvollzugsanstalten aufgrund der angespannten Haushaltssituation in den einzelnen Bundesländern gesenkt werden könnte.
Auch im Bereich der inneren Sicherheit sind wir der Auffassung, dass eine Erweiterung der Zuständigkeit des BKA abzulehnen ist. Es gibt kein Mehr an Sicherheit, wenn sich das BKA in Fällen von länderübergreifender Gefahr auf Dauer selber für zuständig erklären darf. Außerdem gibt es keinen vernünftigen Grund, die Interessen der Länder bei der Inneren Sicherheit gegenüber dem Bund zu schwächen. Die bisherige Sicherheitsarchitektur hat sich bewährt und entspricht dem Schutzbedürfnis der Menschen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Lydia Hüskens