(...) die bestehende Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf sieht in Abwägung der berechtigten Interessen des Flughafens selbst, der Wirtschaft und der Region einerseits und der Anwohner u.a. auf Lärmschutz andererseits mit Recht ein Nachtflugverbot vor. (...)
(...) Teil dieser langfristig angelegten Aktion ist auch eine Verbesserung der Organisation der Arbeitsabläufe bei großen Autobahnbaumaßnahmen. Dieses stark verbesserte Baustellenmanagement setzt vor allem auf die Verkürzung von Bauzeiten durch längere Arbeitszeiten sowie auf vertragliche Regelungen, die bereits in die Ausschreibung aufgenommen werden. In der Regel sehen auf allen Baustellen die Bauverträge für die Arbeitszeiten die Festschreibung der 6-Tage-Woche sowie die Forderung nach Ausnutzung des Tageslichts vor. (...)